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Tipps für Drohnenfotos

So sieht die Migros von oben aus

Der Drohnenboom ist ungebrochen. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen, zeigen die Modelle für Einsteiger oder Profis und verraten elf nützliche Tipps für bessere Fotos – mit Bildern von Migros-Bauten und -Anlagen aus der Vogelperspektive.

Text Philipp Rüegg, Claudia Schmidt, Thomas Müller
Fotos Sebastian Müller
Datum
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Migros-Genossenschafts-Bund, Hochhaus am Limmatplatz, Zürich

Tipp 1

Nehmen Sie Bilder «von oben» nicht genau im 90-Grad- Winkel auf, besser fahren Sie nach einer Einstellung mit 90 Grad wieder etwas zurück. Das wirkt dynamischer und natürlicher.

Tipp 2

Landschaftsfotos mit viel Tiefenwirkung erreicht man am ehesten aus einer Perspektive wie aus dem Helikopter. Nichts anderes ist eine Drohne. Gerade rund 45 Grad lässt den Eindruck von Tiefe entstehen.

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Harassen auf dem Gelände der Aproz Sources Minérales, dem Getränkeproduzenten der Migros, Aproz VS

Tipp 3

Beim Filmen unterschiedlicher Szenen oder prägnanter Motive einige Sekunden die Einstellung halten. Das gibt mehr Spielraum beim Schneiden.

Tipp 4

Das Wetter und den Sonnenstand vorher abklären: Bei zu viel Wind oder Regen ist von Flügen abzuraten.

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Golfpark Signal de Bougy, Bougy-Villars VD

Tipp 5

Wirklich banal, aber ein voll geladener zweiter Akku ist Gold wert. Viele Drohnen schlagen ja schon Alarm, bevor der Akku komplett entladen ist.

Tipp 6

Auch wenn die Drohne über ein Gimbal zur Stabilisierung der Kamera verfügt, herrschen in der Höhe andere Windverhältnisse als am Boden. Bei ungünstigen Bedingungen für kürzere Verschlusszeiten sollte man eine höhere Lichtempfindlichkeit (ISO) wählen.

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Am Hauptsitz der Genossenschaft Migros Zürich, Herdern, Pfingstweidstrasse in Zürich

Tipp 7

Auch Schatten und Muster können Fotos interessant machen. Je nach Sonnenstand sollte man diese Möglichkeiten in die Bildgestaltung miteinbeziehen.

Tipp 8

Für spannende Landschaftsmuster vorab Google Earth konsultieren: So erkennt man vor dem Flug lohnende Motive. Zudem spart man kostbare Akkulaufzeit, wenn man vorab etwa weiss, wonach man sucht.

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Areal des Migros-Verteilbetriebs Neuendorf, Neuendorf SO

Tipp 9

Sichern Sie bereits gemachte Aufnahmen auf dem Smartphone schon während des Fluges. Falls die Drohne verloren geht, bleiben einem immerhin noch die Fotos oder Filme.

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Monte Generoso mit der «Fiore di Pietra» («Steinblume») von Architekt Mario Botta und der Bergstation der Zahnradbahn

Tipp 10

Drohnenkameras haben einen «Selbstauslöser». So kann der Pilot bei Partybildern von einer Gruppe die Fernbedienung kurz aus der Hand legen.

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Gottlieb-Duttweiler-Institut, Rüschlikon ZH

Tipp 11

Legen Sie einen Automatischen Landepunkt fest. So kehrt die Drohne auf Befehl zum Start zurück. Das mindert die Verlust- oder Crashrisiken, wenn sie mal ausser Sicht geraten ist.

Rechtliche Grundlagen

Neue Regeln
Eigentlich hätten am 1. Januar 2021 die neuen Drohnenregeln der EU auch in der Schweiz in Kraft treten sollen. Weil der Nationalrat den traditionellen Modellflug nicht denselben Regeln unterwerfen will, ist dieser Termin nun geplatzt. Wann und wie es weitergeht, ist derzeit unklar. Rechtsberater Thomas Müller (mein-hausjurist.ch) erläutert auf den folgenden Seiten die nach wie vor geltenden Regeln in der Schweiz.

Ist das Überfliegen von Privatgrundstücken erlaubt?
Der Luftraum über einem Grundstück gehört dem Eigentümer. Bis zu welcher Höhe, ist allerdings unklar. Sicher ist: Wohnhäuser darf man nicht in Bodennähe überfliegen, da sie als Rückzugsorte für ihre Bewohner dienen.

Darf man Personen filmen?
Sobald auf den Aufnahmen Personen erkennbar sind, braucht es deren Einverständnis. Deshalb kann man eine kamerabestückte Drohne nur über fremde Gärten oder entlang von Gebäuden mit Fenstern fliegen lassen, wenn man den Eigentümer / Mieter sowie alle auf dem Grundstück anwesenden Personen vorher gefragt hat. Das gilt auch, wenn die Bilder weder gespeichert noch veröffentlicht werden.

Darf man Menschengruppen überfliegen?
Grundsätzlich nicht. Wegen Absturzgefahr dürfen über 500 Gramm schwere Drohnen oberhalb von Menschenansammlungen und in einem Umkreis von 100 Metern nur mit Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) betrieben werden. Als Ansammlung gilt eine Gruppe von mehr als zwei Dutzend Personen. Für das Filmen von Hochzeiten oder Firmenfesten aus der Luft sind beim Bundesamt einfache Standardbewilligungen erhältlich.

Gibt es eigentlich Drohnenverbotszonen?
Ja. Ohne Bewilligung darf man mit einer über 500 Gramm schweren Drohne nicht näher als 5 Kilometer an Flughäfen heranfliegen. Wird ein Flugplatz von der Flugsicherung kontrolliert, gilt innerhalb der Kontrollzone eine maximale Flughöhe von 150 Metern. Dies hat etwa im Kanton Zürich zur Folge, dass man seine Drohne nur an wenigen Orten mehr als 150 Meter steigen lassen darf, weil die Kontrollzonen der Flugplätze Zürich-Kloten und Dübendorf einen Grossteil des Kantons bedecken. Einzelheiten dazu auf bazl.admin.ch.

Wie ist die Situation in Naturschutzgebieten?
Ein Flugverbot gilt in Jagdbanngebieten und Vogelreservaten von nationaler Bedeutung. Sie sind auf der Drohnenkarte des Bundesamts gelb markiert. Die Kantone dürfen weitere Gebiete für Drohnen sperren. Um sicherzugehen, sollte man sich vorab bei lokalen Behörden erkundigen.

Ist das Fliegen mit der Videobrille erlaubt?
Ja, aber nur wenn man über eine Bewilligung des BAZL verfügt oder wenn ein «Copilot» anwesend ist, der die Drohne im Blick behält und bei Bedarf in die Steuerung eingreifen kann. Sonst muss der Pilot jederzeit Sichtkontakt mit seiner Drohne halten.

Ist eine Versicherung obligatorisch?
Ja, für eine Drohne ab 500 Gramm braucht es eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens einer Million Franken. Bei einigen Gesellschaften sind Schäden von Drohnen bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, bei anderen braucht es eine Zusatzdeckung.

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