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Andreas Brunner fordert gewaltfreie Erziehung

«Tiere sind bei uns besser geschützt als Kinder»

Auch eine Ohrfeige ist nicht okay, sagt der pensionierte Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner. Er engagiert sich für eine gewaltfreie Erziehung – sie soll endlich im Gesetz verankert sein.

Text Barbara Lukesch
Fotos Esther Michel
Datum
Wieso soll man Kinder ohrfeigen? Unter Erwachsenen werde es ja auch nicht gemacht, sagt Andreas Brunner. Und fordert ein Gewaltverbot bei der Kindererziehung.

Wieso soll man Kinder ohrfeigen? Unter Erwachsenen werde es ja auch nicht gemacht, sagt Andreas Brunner. Und fordert ein Gewaltverbot bei der Kindererziehung. 

Eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet. Einverstanden, Herr Brunner?
Andreas Brunner: Wenn ich Ihnen im Verlauf dieses Gesprächs eine Ohrfeige geben würde, weil mir eine Ihrer Fragen nicht passt, wären Sie mit Sicherheit und zu Recht geschockt. Unter Erwachsenen ist es verpönt, jemanden zu ohrfeigen. Warum soll es dann gegenüber Kindern plötzlich kein Problem sein? Ich bin der Überzeugung, dass jegliche Gewaltanwendung gegenüber einem Kind oder Jugendlichen Schaden anrichten kann.

Gibt es aktuelle Zahlen, die das Ausmass der elterlichen Gewalt veranschaulichen, auch wenn sie ein schwer quantifizierbares Phänomen ist?
Eine repräsentative Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW von 2017 kommt zum Schluss, dass nur 37,7 Prozent der Eltern keine Gewalt anwenden, 42,3 Prozent leichte Gewalt wie Ohrfeigen und beachtliche 20 Prozent schwere Gewalt. Das heisst, sie verprügeln ihre Kinder, reissen sie an den Haaren und schlagen sie mit Gegenständen.

Welche Zahlen haben die Spitäler?
Die Fachgruppe Kinderschutz, die die Zahlen der hiesigen Kinderspitäler zusammenträgt, hat soeben den Bericht zum Vorjahr publiziert: Sie kommt auf knapp 1600 betroffene Buben und Mädchen, darunter drei Kleinkinder unter sechs Jahren, die starben. Das sind die ganz schweren Fälle, die sich auf dem Weg über die Spitäler erfassen lassen, die Spitze des Eisberges. Eine neue Studie der Universität Freiburg aus dem Jahr 2020 besagt, dass in jeder Schulklasse ein Kind regelmässig mit körperlicher Gewalt bestraft wird und jedes vierte Kind psychische Gewalt erleidet.

Warum misshandeln Eltern ihre Kinder, vor allem die ganz kleinen, besonders fragilen unter sechs Jahren?
Ein erheblicher Teil handelt wohl aus Überforderung. Da sind beide Eltern berufstätig, die Kinder schreien, der Stress nimmt zu – und schon ist es passiert. Es gibt aber sicher auch einen Teil, der auf diesem Weg brutale Machtausübung praktiziert. Etwa Männer, die ein sehr autoritäres Weltbild haben und immer noch denken, dass sie als Oberhaupt der Familie auch das Recht auf körperliche Strafaktionen haben. Andere sind kommunikativ so unbeholfen, dass sie nicht wissen, wie sie ein Gespräch mit einem schwierigen Kind führen sollen. Also hauen sie ihm stattdessen eine runter. Ja, und dann gibt es diejenigen, die immer noch meinen, körperliche Züchtigung sei ein legitimes Mittel, um Kinder zu erziehen und zu disziplinieren.

Wie reagieren die betroffenen Kinder darauf?
Wer in einem Klima der Gewalt aufwächst, in dem es auch zu Prügeleien unter den Eltern kommt, verinnerlicht häufig die Vorstellung, dass Gewalt zum Alltag dazugehöre. Es ist dann ein sogenannt normales Mittel zur Konfliktbewältigung. Das Fatale daran ist, dass dadurch eine Gewaltspirale in Gang gesetzt wird, die von Generation zu Generation weitergereicht wird und sich nur selten stoppen lässt. Abgesehen davon weiss man, dass schwer betroffene Kinder überdurchschnittlich häufig unter Depressionen leiden und zu verstärkter Suizidalität neigen.

Sie haben sich als Strafverfolger schon immer für die Rechte von Kindern und gegen deren Misshandlung und sexueller Ausbeutung eingesetzt. So haben Sie die Kinderschutzgruppen von Staatsanwaltschaft und Polizeikorps im Kanton Zürich aufgebaut oder die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime präsidiert. Was ist Ihre Motivation?
Ich möchte auch ausserhalb des Strafrechts einen Beitrag zum Schutz der Schwachen leisten. Das war immer eines meiner zentralen Anliegen.

Sie präsidieren den Verein «Gewaltfreie Erziehung». Welches Ziel verfolgen Sie damit?
Es geht uns in erster Linie darum, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch zu verankern. Damit würde auch ein Beitrag im Kampf gegen häusliche Gewalt geleistet.

Zur Person

Der Zürcher Jurist Andreas Brunner, 72, war jahrelang leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich. Bereits seit Mitte der 1990er-Jahre engagiert er sich für den Kinderschutz. 2018 übernahm er das Präsidium des neu gegründeten Vereins Gewaltfreie Erziehung. Dieser wird von Pro Juventute, der Kinderanwaltschaft Schweiz, der Organisation Humanrights.ch, Terre des hommes Kinderhilfe und vielen mehr tatkräftig unterstützt. Andreas Brunner ist Vater zweier erwachsener Kinder und lebt in Zürich.

Die Schweiz hat doch aber bereits 1979 das sogenannte Züchtigungsrecht abgeschafft. Reicht Ihnen das nicht?
Das war wichtig, ganz klar. Interessanterweise ist aber Schweden – unter anderem unter dem Einfluss der Kinderbuchautorin Astrid Lindgren – im selben Jahr noch einen entscheidenden Schritt weitergegangen und hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung ins Gesetz geschrieben, also genau den Artikel, den unser Verein mehr als vierzig Jahre später für die Schweiz fordert.

Momentan ist es also so, dass wir zwar kein Züchtigungsrecht mehr haben, aber auch kein ausdrückliches Verbot? Ist es also nach wie vor erlaubt, Kinder zu schlagen?
Im Prinzip ja, auch wenn Politikerinnen und Politiker immer wieder das Gegenteil behaupten. Kein Parlamentarier, der ein entsprechendes Votum nicht mit den Worten einleitet, dass es heute unbestritten sei, dass Gewalt in der Erziehung keinen Platz mehr habe. Tatsächlich? Die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, sprechen eine andere Sprache.

Auch Bundesrätin Karin Keller-Suter hat kürzlich im Parlament konstatiert, dass unser Zivilgesetzbuch ZGB zwar kein ausdrückliches Verbot enthalte. Daraus aber lasse sich auch kein Züchtigungsrecht ableiten.
Das ist falsch, wie das Bundesgericht 2003 betont hat. Es hielt fest: Unser Gesetz lasse einen gewissen Spielraum für Züchtigungen zu, die das gesellschaftlich akzeptierte Mass an Gewalt – was auch immer das ist ­– nicht überschreiten. Was zu denken gibt, ist auch die Tatsache, dass die UNO die Schweiz bereits zweimal gerügt hat, weil sie 1997 zwar die UN-Konvention für die Rechte des Kindes unterzeichnet habe, die konkrete Umsetzung, beispielsweise in Form eines gesetzlich verankerten Rechts auf gewaltfreie Erziehung, aber noch nicht erfolgt sei.

Warum hinkt die Schweiz dermassen hinterher? Inzwischen haben mehr als 50 Länder die fortschrittliche Lösung Schwedens übernommen.
Bei uns herrscht vor allem in konservativen Kreisen immer noch die Überzeugung vor, dass Erziehung Privatsache sei, die nicht gesetzlich geregelt werden dürfe. Der Staat habe sich da nicht einzumischen.

Was versprechen denn Sie sich davon, wenn das Recht auf gewaltfreie Erziehung ins Zivilgesetzbuch geschrieben wird?
Mit dem verbrieften Recht auf gewaltfreie Erziehung geht auch eine gesellschaftliche Verpflichtung einher, auf die künftig alle Erziehungsberechtigten behaftet werden können. Es wird sicher Aufklärungsarbeit brauchen, um die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, dass gewaltfreie Erziehung unserer Kultur und unseren Überzeugungen entspricht. Von Deutschland weiss man beispielsweise, dass die Akzeptanz von Körperstrafen seit der Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000 deutlich gesunken ist: Ohrfeigen, die einst von 53 Prozent der Befragten als legitimes Erziehungsmittel angesehen wurden, werden heute nur noch von 17 Prozent toleriert.

Wo könnte ein solches Recht konkret in den Alltag der Menschen hierzulande einwirken?
Eine Bekannte von mir leitet die Schulsozialarbeit in einer grösseren Stadt. Sie hat mir wiederholt gesagt, dass sie sehr dankbar über eine gesetzlich verankerte Bestimmung wäre. Denn die würde ihr – im Gegensatz zu heute - erlauben, Eltern klipp und klar zu sagen, dass  Gewalt in der Erziehung keinen Platz habe.

Was sind die nächsten Schritte Ihres Vereins?
Wir haben schon seit geraumer Zeit eine Petition in der Schublade, die von mehr als 10'000 Personen unterschrieben wurde. Die bringen wir in Stellung, sobald es die politische Situation erfordert. Dazu hat die Freiburger Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach ein Postulat eingereicht, das der Nationalrat angenommen und den Bundesrat verpflichtet hat, einen Bericht zur Verbesserung des Schutzes der Kinder zu verfassen. Mit dessen Erscheinen rechnen wir nächstes Jahr.

Wann könnte dieses Recht bestenfalls im Zivilgesetzbuch verankert werden?
(seufzt) Obwohl die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen das Anliegen auch als «dringend» betrachtet, erst im Laufe der nächsten Jahre. Es wäre ja mehr als wünschenswert, wenn der hiesige Kinderschutz eines Tages mit dem Tierschutz gleichzieht. Gemäss Tierschutzgesetz ist es verboten, «einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, es in Angst zu versetzen oder in anderer Weise seine Würde zu missachten». Ein vergleichbarer Artikel für Kinder fehlt.  Tiere sind bei uns besser geschützt als Kinder.

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