Es ist keine Frage der Dauer von Homeoffice-Pflicht, sondern eine des Arbeitsplatzes: Das Schlafzimmer als Büro wird von der Steuerbehörde nicht toleriert. Diese setzt für den Arbeitszimmerabzug einen mehrheitlich beruflich genutzten Raum voraus; nur eine von mehreren Bedingungen, die erfüllt sein müssen.

Das Haus oder die Eigentumswohnung als Altersvorsorge? «Ja, aber», sagt Jeannette Schaller, Leiterin Finanzplanung der ...