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Migros-Bank

Was geschieht mit meiner 3. Säule bei der Pensionierung?

Wann muss ich das Geld beziehen? Muss ich es überhaupt beziehen oder kann ich es weiter in einem Fonds belassen? 

Text Gerhard Buri*
Datum
(Bild: Getty Images)

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Frage: Ich erreiche demnächst das Pensionsalter. Kann ich die 3a-Fonds weiterlaufen lassen, oder muss ich das Geld neu anlegen?

Antwort: Sie können sich das Guthaben der Fonds auf ein Privat- oder ein Sparkonto auszahlen lassen. Je nach Bank ist es möglich, die Wertpapiere in Ihr privates Wertschriftendepot zu übertragen. Es ist also nicht unbedingt notwendig, Wertpapiere, in denen Sie Vorsorgegelder bisher angelegt haben, zu verkaufen und neu anzulegen. Je nach Marktentwicklung ist es von Vorteil, wenn Sie den Zeitpunkt des Ausstiegs selbst wählen können.

Wofür brauchen Sie das Geld?

Bei der Migros Bank kann das Guthaben aus dem Verkauf via E-Banking gratis in ein privates Wertschriftendepot reinvestiert werden. Aber Achtung: Auch der gewählte Zeithorizont und der Verwendungszweck spielen eine Rolle. Je nachdem, ob Sie mit dem Geld eine Reise unternehmen, die Hypothek amortisieren oder es für etwas anderes verwenden wollen, empfiehlt sich eine andere Anlagestrategie. In der Regel empfiehlt es sich, den Aktienanteil nach der Pensionierung zu reduzieren, ­damit gehen Sie weniger Risiko ein.

Auf die Fristen achten

In der Regel dürfen Sie ein 3a-Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter beziehen. Als Ausnahme gelten Auszahlungen, wenn Sie Wohneigentum zum Eigenbedarf kaufen, sich selbständig machen, auswandern, Einzahlungen in die Pensionskasse tätigen oder eine volle Invalidenrente beziehen.

Lohnt sich ein vorzeitiger Bezug?

Es kann sich lohnen, 3a-Guthaben vorzeitig zu beziehen und es in die Pensionskasse einzubezahlen, weil die Steuerersparnisse, die Sie durch die Einzahlung erzielen, grösser sind als die Steuer, die beim Bezug der 3a-Gelder fällig wird. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von Ihrer Bank beraten. Achten Sie aus steuerlichen Gründen darauf, sich die ­Guthaben aus der 2. und 3. Säule – insbesondere bei Vorhandensein mehrerer 3a-Lösungen – nicht im gleichen Jahr auszahlen zu lassen.  

Tipp

Wenn Sie über das ordentliche Pensionsalter hinaus arbeiten, können Sie den Bezug der 3a-Gelder aufschieben und auch weiterhin in die 3. Säule einzahlen; Männer längstens bis 70, Frauen bis 69 Jahre.

 

 *Gerhard Buri, Kundenberater Migros Bank Mittelland und Vorsorge-Experte

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