Brutto- statt Nettolohn angeben
Wer in der Steuererklärung den Brutto- mit dem Nettolohn verwechselt, macht sich selbst reicher als er ist. Nun braucht es nur noch einen Steuerbeamten, der den Fehler übersieht – und schon muss man zu viel bezahlen.
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Niemand füllt gerne die Steuererklärung aus – darum will man es möglichst schnell hinter sich bringen. Dabei können Fehler passieren, die richtig ins Geld gehen.
Die Steuererklärung an sich ist keine grosse Hexerei. Flüchtigkeitsfehler können aber ins Geld gehen. (Bild: Keystone)
Wer in der Steuererklärung den Brutto- mit dem Nettolohn verwechselt, macht sich selbst reicher als er ist. Nun braucht es nur noch einen Steuerbeamten, der den Fehler übersieht – und schon muss man zu viel bezahlen.
Es ist schön, wenn man stolz auf sein neues Auto ist. Trotzdem sollte man den Wagen auf dem Vermögensblatt nicht als Eigentum angeben, falls er nur geleast ist. Das muss man erwähnen und als Wert Null Franken angeben – selbst wenn es ein Luxusschlitten ist.
In der Steuererklärung sollte man wirklich alle Gesundheitskosten abziehen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt wurden – also etwa die Kosten für eine neue Brille, für Zahnbehandlungen oder alternative Heilmittel. «Es lohnt sich die Quittungen für alle rezeptfreien Medikamente aufzuheben, die man in der Apotheke gekauft hat – vom Aspirin bis zum Hustensirup», sagt Treuhänder Omar Dador aus Zug. «Und selbstverständlich kann man auch eine Psychotherapie abziehen.»
In der Schweiz muss man Nebeneinkünfte vom ersten Franken an versteuern – es spielt keine Rolle, ob sie AHV-pflichtig sind oder nicht. Darum sollte man sie in der Steuererklärung immer angeben. Wer das nicht tut, muss später vielleicht Nachsteuern mit Verzugszinsen zahlen, und es kann ihm eine Busse blühen.
Manche Leute lassen sich mit der Steuererklärung endlos Zeit. Wer die Erklärung später abgeben will, sollte das der Steuerbehörde vor dem 31. März mitteilen. «In manchen Kantonen muss man schon für den zweiten Aufschub eine Gebühr zahlen», sagt Steuerexperte Omar Dador. «Und wenn man die Erklärung gar nicht einreicht, wird man zwangseingeschätzt. Die Behörde orientiert sich dann an älteren Steuererklärungen. Falls man früher mehr verdient hat, kann das richtig ins Geld gehen.»
«Viele Leute vergessen, dass sie die Gebühren für die Vermögensverwaltung abziehen können – also zum Beispiel die Kontoführungsgebühren», erklärt Steuerexperte Dador. «Das wird oft übersehen, weil dieser Punkt in der digitalen Steuererklärung einzelner Kantone etwas versteckt ist.»
Manche geben ihr Guthaben in der Säule 3a als Vermögen an. Das ist falsch – denn bis zur Auszahlung ist die Säule 3a steuerfrei.
Man sollte die digitale Version der Steuererklärung ausfüllen. Die raschelnden Papierformulare haben zwar einen nostalgischen Reiz. Aber wer alles von Hand mit dem Kugelschreiber ausfüllt, braucht länger und macht auch mehr Fehler.