76’727
Personen aus der Ukraine haben bis Ende Januar den Status S in der Schweiz beantragt, 73’924 haben ihn bis dahin erhalten. Gut ein Drittel der Geflüchteten ist männlich. Ebenfalls fast ein Drittel ist jünger als 18.
8824
Personen haben den Status S bereits wieder aufgegeben und die Schweiz verlassen. Ob sie heimgekehrt oder in ein anderes Land weitergezogen sind, ist unklar.
35
Prozent der ukrainischen Geflüchten sind laut der Schweizerischen Flüchtlingshilfe noch immer bei Gastfamilien untergebracht.
14.6
Prozent war Ende Januar die Erwerbsquote der ukrainischen Geflüchteten. Haupthürde für viele Jobs ist die Sprache.
5
Jahre müssten die Geflüchteten mit Status S in der Schweiz bleiben, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen können – vorausgesetzt der Status S ist dann noch in Kraft. Wer eine Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung C heiratet, kann B bereits dann beantragen.
8
Millionen Menschen aus der Ukraine sind seit Kriegsbeginn ins Ausland geflüchtet, rund fünf Millionen innerhalb des Landes auf der Flucht. Fast 40 Prozent der Bevölkerung ist auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe und der Verein «Zürich hilft der Ukraine» sind weiterhin hier und in der Ukraine engagiert – sie freuen sich über Unterstützung.