Schuldzinsen abziehen
Für den Kredit auf deine Wohnung oder dein Haus zahlst du Schuldzinsen. Diese darfst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ein Beispiel: Wenn du im ersten Jahr 2000 Franken an Zinsen zahlst, kannst du (bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 20 Prozent) 400 Franken einsparen. Schuldzinsen über 50’000 Franken sind nicht abzugsfähig – solche Beträge erreichen Privatpersonen aber selten.
- Vorgehen
Im Formular «Schuldenverzeichnis» der Steuererklärung gibt es die Rubrik «Privatschulden». Trage dort die Angaben zu den abzugsfähigen Schuldzinsen und zur ausstehenden Restschuld ein. Bei mehreren Krediten führst du jeden einzeln auf. - Ausnahme
Baukredit- und Baurechtszinsen sind beim Bund und bei den meisten Kantonen nicht abzugsfähig. - Tipp
Aus steuerlicher Sicht lohnt es sich unter Umständen nicht, die Hypothek zu amortisieren. Durch den Abzug der Schuldzinsen kannst du die Besteuerung des Eigenmietwerts (teilweise) ausgleichen.