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Job im Alter

Nach 65 noch arbeiten: Das musst du wissen

Wegen des Fachkräftemangels holen manche Firmen Mitarbeitende aus der Pension zurück. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Text Barbara Scherer
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Länger als 65  arbeiten ist heute an vielen Orten schön möglich. (Bild: Getty Images)

Länger als 65  arbeiten ist heute an vielen Orten schon möglich. (Bild: Getty Images)

Wer darf im Rentenalter weiterarbeiten?

Grundsätzlich alle, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist. «Es gibt natürlich auch die ­Option, sich normal pensionieren zu lassen und nach einer Weile wieder arbeiten zu gehen, wenn man eine Anstellung ­findet», erklärt Philipp Küng, Leiter Versicherung bei der ­Migros-Pensionskasse.

Was passiert dann mit meiner Pensionskasse?

Noch gibt es keine einheitliche Regelung in der Schweiz. Nicht jede Pensionskasse erlaubt das Aufschieben der Rente nach ­Erreichen des ordentlichen ­Pensionsalters. «Falls nicht, müssen Arbeitnehmende die Rente beziehen, auch wenn sie weiterarbeiten. Pensionskas­senbei­träge werden dann nicht mehr einbezahlt», so Küng. ­Erlaubt eine Kasse das Aufschieben der Rente über das ­ordentliche Pensions­alter hinaus, wird ganz normal weiter-hin in die Kasse eingezahlt. Ab 2024 tritt die Reform «AHV 21» in Kraft. Dann müssen alle Pensions­kassen das Aufschieben der Rente ermöglichen. Wer sich normal pensionieren lässt und später wieder arbeiten geht, wird aber nicht neu renten­versichert, da er oder sie bereits Geld aus der Pensionskasse bezieht. 

Bekomme ich mehr Leistung, wenn ich weiter in die Pensionskasse einzahle?

Ja. Denn Pensionskassen ­funktionieren wie ein Sparschwein, bloss dass das Geld ­verzinst wird. Wer länger arbeitet und weiter regulär in die Pensionskasse einzahlt, ­sammelt mehr Geld an und kriegt später höhere Leistungen.

Wie sieht es in einem Teilzeitpensum aus?

Um Beiträge in die Pensions­kasse einzahlen zu können, musst du mindestens einen Betrag von 22'050 Franken pro Jahr verdienen. Arbeitest du über das ordentliche Renten­alter hinaus weiter und verdienst weniger, kannst du keine weiteren Beiträge einbezahlen und musst die Pensionskassenleistungen beziehen.

Und was geschieht mit der AHV?

Wer weiterarbeitet, kann die AHV aufschieben. «Aktuell muss diese mindestens ein Jahr auf­geschoben werden. Ab 2024 ist der Aufschub der AHV-Rente auch für weniger als ein Jahr möglich», erklärt Philipp Küng. Maximal darf der Bezug der AHV aber nur bis zu fünf Jahre über das ordentliche Pensionsalter hinausgezögert werden. Wer dann immer noch arbeitet, muss die AHV trotzdem beziehen.

Wie sieht es mit der Säule 3a aus?

Die Säule 3a darf frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter bezogen werden – ob noch gearbeitet wird oder nicht. Arbeitest du weiter, kannst du die Säule 3a fünf Jahre «stehen lassen». ­Danach musst du das Geld ­beziehen.

Bin ich noch gegen Unfall und Krankheit ­versichert?

Ja, bei einer Weiterführung der Anstellung über das ordentliche Pensionierungsalter ­hinaus ­greifen Krankentaggeld- und Unfall­versicherungen weiterhin. ­Allerdings musst du für die ­Unfallversicherung mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten. Die Konditionen können je nach Arbeitgeber variieren. Die Krankenkasse wird weiter privat einbezahlt. Kinderzulagen ­bleiben erhalten, wechseln ­gegebenenfalls aber zu einer ­anspruchsberechtigten Person, wenn die Partnerin oder der Partner noch erwerbstätig ist.

Bei der Migros selbstbestimmt in Pension gehen

Bei der Migros können alle Mit­arbeitenden selbst­bestimmt in Pension gehen: sei es vor oder nach ­Erreichen des ordentlichen Pen­sionsalters – wenn sie etwa noch in ­Teilzeit weiterarbeiten wollen. 

Mehr Infos zur Arbeitgeberin Migros: migros-gruppe.jobs/das-bieten-wir

Ich will auch nach dem 65. Geburtstag arbeits­tätig bleiben. Habe ich ein Anrecht darauf?

«Eigentlich nicht, ausser wenn es im Arbeitsvertrag explizit festgehalten ist», erklärt Philipp Küng von der Migros-Pensionskasse. Ein Arbeitsvertrag endet aber normalerweise mit Erreichen des ordentlichen Pensionsalters. Wer danach noch weiter­arbeiten will, benötigt eine ­Zustimmung des Arbeitgebers.

Muss ich Lohneinbussen akzeptieren?

«Wer die gleiche Arbeit macht, wie vorher, sollte auch den ­gleichen Lohn erhalten», sagt Küng. Es sei aber Verhandlungssache. Gibst du etwa deine ­Führungsposition auf, musst du mit Einbussen rechnen.

Wie lange darf ich denn maximal arbeiten?

Es gibt keine Altersobergrenze. Solange der Arbeitgeber einverstanden ist und es körperlich und psychisch möglich ist, könntest du auch bis 100 arbeiten.

Habe ich Anspruch auf ­Arbeitslosengeld, wenn ich mit 69 Jahren die ­Kündigung erhalte?

Nein. Dann bekommst du ganz normal deine AHV-Rente, deine Pensionskassenleistungen und das Geld aus der Säule 3a – sofern du es nicht schon früher bezogen hast.

Wann soll ich überlegen, ob ich über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeite?

Je früher, desto besser. Schliesslich müssen auch Arbeit­gebende planen können, ob eine Nach­folge organisiert werden muss. «Man kann gut schon einige Jahre vor der Pensionierung mit dem Arbeitgeber darüber sprechen», erklärt Küng. Spätestens ein halbes Jahr vorher solltest du deine Vorgesetzten aber informieren, da diese sonst eine mögliche Nachfolge suchen.

Ich bin schon pensioniert, will aber wieder ­arbeiten. Worauf muss ich achten?

Wer bereits pensioniert ist, ­erhält eine AHV-Rente sowie Pensionskassenleistungen. Beginnst du wieder zu arbeiten, ­beziehst du diese Leistungen weiterhin. Der neue Lohn ist also ein finanzieller Zustupf. «Allerdings muss man erneut in die AHV einzahlen, wenn der Monatslohn über 1400 Franken liegt», erklärt Philipp Küng von der Migros-Pensionskasse. Denn alle erwerbstätigen Personen müssen in die AHV einzahlen – es geht dabei um die Solidarität. Ab 2024 führen solche Beitragszahlungen zu einer Leistungsverbesserung in der AHV.

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