Navigation

Wohneigentum

«Geld aus der Pensionskasse für Wohneigentum nutzen – wie geht das?»

Du träumst von einer eigenen Wohnung, aber die Eigenmittel sind knapp. Wie du zur Finanzierung die 2. Säule nutzen kannst, verrät unser Experte.

Text Patric Brechbühl
Datum
Mit dem Guthaben in der Pensionskasse lassen sich Wohnträume verwirklichen. (Bild: Keystone)

Mit dem Guthaben in der Pensionskasse lassen sich Wohnträume verwirklichen. (Bild: Keystone)

Frage Ich möchte eine Eigentumswohnung für den Eigenbedarf erwerben. Wie kann ich zur Finanzierung mein Pensionskassen-Guthaben einsetzen?

Antwort Du hast zwei Möglichkeiten: Du kannst Guthaben aus der 2. Säule verpfänden oder vorbeziehen. Wie viel Guthaben dir maximal zur Verfügung steht, ist auf deinem Pensionskassen-Ausweis aufgeführt.

Die Verpfändung

Bei der Verpfändung bleibt dein Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse (PK), es dient der Bank als ­Sicherheit. Dafür erhöht die Bank die maximale hypothekarische Be­lehnung von den üblichen 80 Prozent auf 90 Prozent.

Beispiel: Bei einem Verkehrswert der gewünschten ­Wohnung von 1 Million kann diese mit bis zu 900’000 Franken belastet werden. Mindestens 10 Prozent müssen so­genannt harte Eigenmit­tel (Bargeld, Wertschriften, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen oder Gut­haben der Säule 3a) sein, dürfen also nicht aus Geldern der Pensionskasse stammen.

Vorzeitiger Bezug

Beim vorzeitigen Bezug wird das Guthaben direkt an die Hypothekarbank überwiesen und bis zu 10 Prozent als Eigenmittel angerechnet. Anders als bei verpfändeten Geldern wird es als Einkommen versteuert, aber getrennt vom übrigen Einkommen – zu einem tieferen Steuersatz.

Solche Bezüge zur Wohneigentumsfinanzierung sind nur alle fünf Jahre möglich. Beim letzten Bezug muss die Pensionierung mindestens drei Jahre in der Zukunft liegen. Zudem gilt es, jeweils mindestens 20’000 Franken zu beziehen. Beim Finanzierungsmix ist wie bei der Verpfändung die Vorgabe: Du musst mindestens 10 Prozent ­Eigenmittel zuschiessen, die nicht aus der Pensionskasse stammen.

Bist du über 50, darfst du nicht mehr das ganze Pensionskassenguthaben einsetzen. Relevant sind zwei Kennzahlen: das bis zum 50. Altersjahr angesparte Guthaben und die Hälfte des vorhandenen Sparkapitals zum Zeitpunkt des Bezugs. Der höhere Betrag ist der höchste zulässige Bezug.

Tipp

PK-Vorbezüge zum Finanzieren von Wohneigentum sollten überlegt sein: Du verringerst Pensionskapital und Altersrente. Prüfe, ob ein Vorbezug Einfluss auf Risikoleistungen (Tod/Invalidität) hat; greife zuerst auf 3a-Gelder zurück.

Der Experte

Patric Brechbühl ist Kundenberater in der Migros Bank und Hypotheken-Experte.

Schon gelesen?