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Alle abstimmen lassen

Wahlrecht für alle Genossenschafter*innen

Über zwei Millionen Menschen gehören zu einer regionalen Migros-Genossenschaft. Sie sind die Besitzer und Besitzerinnen des Unternehmens.

Text Michael West
Datum
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Bei der Migros kann Mitglied werden, wer volljährig ist und Wohnsitz hat in einem Gebiet der zehn Regionalgenossenschaften oder angrenzenden Ausland. Das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer ist in der Migros also keine Utopie, sondern längst Realität.

In der Migros mitreden

Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist kostenlos, bietet aber viele Vorteile: So erhält man zum Beispiel Vergünstigungen für zahlreiche kulturelle Veranstaltungen und bekommt im Inland gratis das Migros-Magazin zugeschickt. Der grösste Vorteil ist aber, mitreden zu können: Denn die Mitglieder beeinflussen mit ihrem Stimmrecht die Geschicke ihrer Genossenschaft.

Dass alles so ist, geht auf eine kühne Tat von Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler zurück: Im Juni 1940 gab er die Umwandlung der Migros von der Aktiengesellschaft zur Genossenschaft bekannt. Damit schenkte er sein Lebenswerk dem Schweizer Volk.

Die Migros Geschichte

Wie die Migros entstand, wie sie zur grössten Detailhändlerin der Schweiz wurde und was Gottlieb Duttweiler, den Gründer der Migros, so ausmachte, liest du hier. 

Zur Migros-Geschichte

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