
Das Migros-Bier kommt
So oder so: ein Grund zum Anstossen
Am 4. Juni entscheiden die Migros-Genossenschafter*innen, ob und wo die Migros zukünftig Alkohol verkauft. Das Symbol dieser einzigartigen Abstimmung sind unsere zwei Biersorten. Je nach Abstimmungsausgang finden Sie in Ihrer Migros-Filiale 2023 das alkoholhaltige oder das alkoholfreie Migros-Bier im Regal.
Genossenschafter*innen entscheiden

Mit oder ohne: das Migros-Bier
Im Juni entscheidet die Schweiz nicht nur, ob die Migros in ihren Filialen zukünftig Alkohol verkauft, sondern auch, welches Migros-Bier ins Regal kommt. Denn unser Bier kommt so oder so. Je nach Abstimmungsausgang in Ihrer Genossenschaft finden Sie bald das alkoholhaltige OUI oder das alkoholfreie NON in Ihrer Filiale.
Ganz egal, wie die Abstimmung ausgeht, vorfreuen können sich also alle. Und wir sagen: Prost.
Ein Grund zum Anstossen
Am 4. Juni wird nicht nur entschieden, ob die Migros in ihren Filialen zukünftig Alkohol verkauft, sondern auch, welches Migros-Bier ins Regal kommt. Denn unser Bier wird so oder so eingeführt: Je nach Abstimmungsausgang finden Sie in Ihrer Filiale bald das OUI oder das NON im Sortiment – Sie können sich also in jedem Fall auf das erste Migros Eigenmarken-Bier freuen.
Mit oder ohne
Das Migros-Bier ist direkt an die Abstimmungen in den einzelnen Genossenschaften gekoppelt. Das heisst, es liegt in den Händen der Genossenschafter*innen der jeweiligen Region, ob sie das OUI (mit Alkohol) oder das NON (ohne Alkohol) bekommen. Mit anderen Worten: Es liegt an Ihnen.
Von Spezialisten gebraut
Was es genau für ein Bier wird, ist noch geheim. Sogar so geheim, dass wir es selbst noch nicht wissen. Wir werden in Zusammenarbeit mit einer Schweizer Traditionsbrauerei die Migros-Rezeptur für das alkoholfreie oder allenfalls für das alkoholhaltige Bier entwickeln. Oder beide bei unterschiedlichen Abstimmungsergebnissen. Wie bei all unseren Produkten haben wir auch beim Bier hohe Qualitätsansprüche. So wie man es sich von der Migros gewohnt ist, wird auch das Bier schmecken.
«Oui» oder «Non» in 47 Sekunden erklärt
Die Geschichte des Alkoholverbots
Das Verkaufsverbot für Alkohol in der Migros existiert seit 1928. Zur Förderung der Volksgesundheit und als Kampf gegen «das allmächtige Alkoholkapital» hatte Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler entschieden, in den Filialen der Migros keinen Alkohol zu verkaufen. Angesichts der damaligen Situation mit «verheerenden Schnapsgewohnheiten» wollte er die Menschen vor Armut schützen, die auch durch Alkoholmissbrauch verursacht wurde.
Als die Migros in den 1940er-Jahren in die Westschweiz expandierte, stellte sich in den neuen regionalen Genossenschaften die Frage nach dem Weinverkauf. 1948 kam es zur landesweiten Urabstimmung, in der sich eine knappe Mehrheit der Genossenschafter*innen gegen den Weinverkauf aussprach. Dessen ungeachtet wurde das Alkoholverkaufsverbot immer wieder kontrovers diskutiert. Selbst Gottlieb Duttweiler war sich nicht immer sicher und dachte in einem Interview einmal laut über den Weinverkauf nach.
1983 verankerten neun von zehn Genossenschaften (Ausnahme Genf) das Verbot zum Alkoholverkauf auch formell in ihren Statuten und Verträgen. Und über genau diese Rechtsgrundlagen stimmen die Migros-Genossenschafter*innen nun am 4. Juni ab.

Timeline Alkoholabstimmung
Sommer 2021
Fünf Migros-Delegierte verlangen eine Urabstimmung über den Alkoholverkauf in den Migros-Filialen.
November 2021
Mit 85 zu 22 Stimmen befürwortet die Delegiertenversammlung der Migros eine solche Urabstimmung. Hier nachlesen.
Dezember 2021
Die zehn regionalen Genossenschaftsräte stimmen einer Urabstimmung auf ihrem Gebiet zu. Hier nachlesen.
Pro & Contra
Das sagen Befürworter*innen und Gegner*innen des Alkoholverkaufs.

... das Kundenbedürfnis: Die Kund*innen kaufen am liebsten alles an einem einzigen Ort ein. Viele würden in der Migros gern auch Alkohol kaufen – ohne unnötige Umwege in andere Läden.
… der Wandel der Zeit: Bei der Einführung des Verkaufsverbots vor rund 100 Jahren seien die Verhältnisse in der Schweiz völlig anders gewesen. Inzwischen haben sich die Zeiten gewandelt und das Verkaufsverbot ist nicht mehr zeitgemäss. Auch «Dutti» selbst war offen dafür und liess 1948 über den Weinverkauf abstimmen.
... die Verantwortung: Die Migros würde als verantwortungsvolles Unternehmen alkoholische Getränke mit Augenmass und regional verankert anbieten.
... der Genuss: Alkohol werde meist vernünftig als Genussmittel konsumiert – anders als vor 100 Jahren, als es keine Sozialversicherungen gab. Heute wirke das Verbot wie eine Bevormundung der Kund*innen.
... die Glaubwürdigkeit: Heute verkaufe die Migros in ihrem Online-Supermarkt, bei Denner und Migrolino bereits Alkohol. Alkoholische Getränke in den Filialen seien da nur logisch und konsequent.
... der Wettbewerb: Da sie in Filialen im Gegensatz zu in- und ausländischen Konkurrenten keinen Alkohol anbieten darf, sei die Migros gegenüber den anderen Detailhändlern benachteiligt. Diese können ihren Kund*innen im Gegensatz zur Migros ein vollständiges Sortiment einschliesslich alkoholischer Getränke anbieten.

... die Identität: Viele Menschen identifizieren sich gerade deshalb mit der Migros, weil sie keinen Alkohol verkauft. Die Migros würde mit dem Verkauf von Alkohol ein Alleinstellungsmerkmal aufgeben und mehr und mehr wie jedes andere Unternehmen werden.
... die Tradition: Verkaufe die Migros in Zukunft Alkohol, so missachte sie den Willen ihres Gründers Gottlieb Duttweiler, der das Verbot im Jahr 1928 eingeführt habe.
... die Suchtgefahr: Wenn in der Schweiz mehr Alkohol angeboten werde, fördere dies den Konsum und erhöhe somit die gesundheitlichen Risiken der Bevölkerung. Die Migros-Läden seien der einzige Ort, wo alkoholkranke oder abstinente Menschen noch einkaufen könnten, ohne in Versuchung zu geraten, Alkohol zu kaufen.
... das heutige Migros-Angebot: Die Migros selbst biete ausser in den eigenen Filialen genügend Möglichkeiten an, alkoholische Getränke zu kaufen. Zum Beispiel in den Filialen von Denner, Migrolino oder bei Migros Online.
... das Wirtschaftsdenken: Mit dem Verkauf von Alkohol wolle die Migros einzig mehr Umsatz machen, wie dies viele andere Unternehmen auch täten.
... das Sortiment: Wenn zusätzlich alkoholische Getränke verkauft werden, muss in kleineren Filialen das übrige Sortiment reduziert werden.
Die Stimmempfehlungen der Migros-Genossenschaften
In jeder der 10 regionalen Migros-Genossenschaften geben der Genossenschaftsrat und die Verwaltung je eine Stimmempfehlung an die Genossenschafter*innen ab. Hier geht's zur Übersicht.
Hier finden sich Migros-Bier Bilder zum freien Download.