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Auch die zehn regionalen Migros-Genossenschaften befürworten neue Supermarkt-Organisation

Migros

Nach der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) haben auch die Verwaltungen der zehn regionalen Migros-Genossenschaften entschieden, das Supermarktgeschäft künftig in einer eigenständigen, zentral gesteuerten Gesellschaft zu führen.

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Medienmitteilung

Die Verwaltungen des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) und der zehn regionalen Genossenschaften haben im vergangenen Dezember ein gemeinsames Projekt lanciert mit dem Ziel, das Supermarktgeschäft der Migros zu vereinfachen und effektiver zu organisieren. Kundinnen und Kunden sollen künftig von einem noch besseren Preis-Leistungsangebot profitieren.

Nachdem die Verwaltung des MGB am 11. Mai 2023 entschieden hatte, das Supermarktgeschäft der Migros künftig in einer zentral gesteuerten, eigenständigen Gesellschaft zu führen (vgl. Medienmitteilung vom 11. Mai 2023), haben sich in den vergangenen Tagen auch alle Verwaltungen der zehn regionalen Genossenschaften für diesen Schritt ausgesprochen.

Die neue Einheit wird als Tochterunternehmen beim MGB angesiedelt sein, strategisch durch einen eigenen Verwaltungsrat und operativ durch eine eigene Geschäftsleitung geführt werden. Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Genossenschaften und des MGB werden im Verwaltungsrat Einsitz nehmen. Die regionale Marktbearbeitung, der operative Vertrieb und das Verkaufsstellennetz werden durch die zehn regionalen Genossenschaften verantwortet.

Mit der Zustimmung durch alle elf Migros-Verwaltungen werden nun die weiteren Umsetzungsschritte hin zur neuen Organisation durch gemischte Teams des MGB und der regionalen Genossenschaften in Angriff genommen, sodass die entsprechenden Migros-Organe in den kommenden Monaten die weiteren Entscheide treffen können. Dabei werden die konkrete Ausgestaltung der neuen Organisation erarbeitet, die Gründung der neuen Gesellschaft vorbereitet und erste personelle Entscheidungen getroffen. Die neue Supermarktorganisation soll am 1. Januar 2024 die operative Tätigkeit aufnehmen.

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