Globus-Übernahme
Migros begrüsst vollständige Globus-Übernahme durch Central Group
Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) begrüsst die Übernahme der Signa-Anteile an der «Magazine zum Globus AG» durch die thailändische Central Group. Bei einer Nebentätigkeit eines ehemaligen Mitglieds der Generaldirektion für die Signa Group im Jahr 2013 kam es zudem zu keinen Interessenkonflikten oder finanziellen Nachteilen für die Migros. Zu diesem Schluss kommt eine umfassende externe Untersuchung.
Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) begrüsst, dass die thailändische Central Group die Anteile der Signa Group an der «Magazine zum Globus AG» (Globus) vollständig übernommen hat. Damit ist die Central Group nun alleinige Eigentümerin von Globus. Im Rahmen der Veräusserung von Globus an ein Joint Venture von Signa und Central Group hatte der MGB im Jahr 2020 dem Unternehmen Globus ein Darlehen von insgesamt 125 Millionen Franken gewährt. Dieser langfristige Kredit wurde aufgrund der damals belastenden Corona-Pandemie direkt an Globus geleistet, nicht an die beiden neuen Eigentümer.
Nach der vollständigen Übernahme der «Magazine zum Globus AG» durch die thailändische Central Group ist die Signa Group nicht mehr an Globus beteiligt. Die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem MGB liegen künftig in erster Linie bei Globus und Central Group.
Externe Untersuchung: kein Interessenkonflikt
Auch die Abklärungen zu Nebentätigkeiten für die Signa Group eines ehemaligen Mitglieds der MGB-Generaldirektion im Jahr 2013 konnten inzwischen abgeschlossen werden. Mit den Abklärungen hatte die Migros im Januar eine spezialisierte, namhafte Anwaltskanzlei beauftragt, um allfällige Verstösse gegen den Verhaltenskodex der Migros-Gruppe zu prüfen. Das ehemalige Mitglied der Generaldirektion hat für diese Abklärungen vollumfänglich kooperiert.
Die Resultate der externen Abklärungen liegen nun vor. Demnach lag kein Interessenskonflikt vor und es entstand durch die Nebentätigkeit kein finanzieller Nachteil für die Migros. Aus heutiger Sicht hätte dieses Mandat jedoch durch die betreffende Person aufgrund der arbeitsvertraglichen Verpflichtung als Nebentätigkeit gemeldet werden müssen.
In der Zwischenzeit hat die Migros ihre Prozesse zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten deutlich verschärft. So müssen seit einigen Jahren die Mitglieder von Gremien und ab nächstem Jahr sämtliche oberen Kaderangestellten der Migros-Gruppe einmal jährlich aktiv allfällige Nebenbeschäftigungen melden und offenlegen.
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