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Duttweiler Stiftung

Die Gottlieb und Adele Duttweiler Stiftung

Ein Bild des Gottlieb Duttweiler Instituts in Rüschlikon.

Die Stiftung hat die Aufgabe, das Ideengut des Migros-Gründers zu sichern. Sie ist von allen Migros-Gremien und -Organisationen unabhängig und nimmt ihre Funktion beratend und moralisch wahr. Zudem wacht sie über die Einhaltung der Statuten und des Vertrags zwischen MGB und Genossenschaften, genehmigt die Salärbänder für das Migros-Management sowie die Mandatsentschädigungen der Mitglieder der Verwaltung MGB.

Zweck, Mittel und Rechte

Rechte und Pflichten der Stiftung sind im Stiftungsstatut, in der «Verbindlichen Erklärung» (Hauptteil des Vertrages zwischen dem Migros-Genossenschafts-Bund und den zehn Migros Genossenschaften) sowie in den 15 Thesen der Gründer aus dem Jahre 1950 aufgelistet. Diese Thesen sind ein Vermächtnis der Stifter Gottlieb und Adele Duttweiler für die Bewahrung des Migros-Ideengutes.

Die Stiftung unterstützt alle Bestrebungen, die im Sinn der Stifter auf eine freie und von sozialer Verantwortung getragene, demokratische Wirtschaft ausgerichtet sind. Sie ist autonom und an keinerlei Beschlüsse der Organe der Migros-Gemeinschaft gebunden. Die Stiftung verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel.

  1. Sie wacht darüber, dass Statuten, Verträge und das Gedankengut der Migros-Gründer in der ganzen Migros-Gemeinschaft eingehalten werden.

  2. Die Salärbänder der obersten Kader, also auch der Generaldirektion des MGB, und die Entschädigungen der Verwaltung MGB müssen durch die Stiftung genehmigt werden.

  3. Sie überwacht auch, dass den Mitgliedern der Verwaltungen und den Geschäftsleitern der Migros-Gemeinschaft keine Boni und Erfolgsbeteiligungen ausbezahlt werden, und dass die internen Mitglieder für ihre Tätigkeit in der Verwaltung zudem weder eine Entschädigung noch Sitzungsgelder erhalten.

  4. Sie hat ein Publikationsrecht im Migros Magazin zu Fragen des Gedankengutes und darf verlangen, dass bestimmte Fragen in der Urabstimmung der Gesamtheit der Mitglieder aller Migros-Genossenschaften konsultativ unterbreitet werden.

  5. Der Stiftungsrat wird zu allen Sitzungen der Delegiertenversammlung MGB eingeladen. Der Vorsitzende der Stiftung hat ein Teilnahmerecht an den Sitzungen der MGB-Verwaltung (ohne Stimmrecht) und vertritt die Ansicht des Stiftungsrates. Die Verantwortungsträger der Migros-Gemeinschaft werden periodisch zum Informationsaustausch an die Sitzungen des Stiftungsrates eingeladen.

Aktuelle Mitglieder des Stiftungsrats

Der Stiftungsrat setzt sich per Ende 2023 aus den folgenden fünf Mitgliedern zusammen:

  • David Bosshart (Präsident)

  • Max Alter

  • Christian Biland

  • Walter Huber

  • Ursula Schoepfer-Bretscher

Bisherige Präsident*innen

Präsident*in

Zeitraum

Gottlieb Duttweiler

1950 1962

Adele Duttweiler

1962 1982

Ernst Melliger

1982 1992

Pierre Arnold

1992 2004

Jules Kyburz

2005 2012

Peter Birrer

2012 2020

Informationsaustausch

Der Stiftungsrat wird zu allen Sitzungen der Delegiertenversammlung MGB eingeladen. Der Vorsitzende der Stiftung hat ein Teilnahmerecht an den Sitzungen der MGB-Verwaltung (ohne Stimmrecht) und vertritt die Ansicht des Stiftungsrates. Die Verantwortungsträger der Migros-Gemeinschaft werden periodisch zum Informationsaustausch an die Sitzungen des Stiftungsrates eingeladen.

Die Stiftung verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel.

Kontakt zu unserer Stiftung

Präsident

David Bosshart

Sekretärin

Ruth Blickenstorfer

Adresse

G. und A.Duttweiler Stiftung
c/o Ruth Blickenstorfer

Tobelhof 3
8134 Adliswil

E-Mail: info@gadfoundation.ch


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