Migros-Engagement
Machs wie Hedy Graber
Nach 20 Jahren geht die «Grande Dame» der privaten Kulturförderung in Pension. Sieben ihrer Erfolgs-Strategien.
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Duttweiler Stiftung
Die Stiftung hat die Aufgabe, das Ideengut des Migros-Gründers zu sichern. Sie ist von allen Migros-Gremien und -Organisationen unabhängig und nimmt ihre Funktion beratend und moralisch wahr. Zudem wacht sie über die Einhaltung der Statuten und des Vertrags zwischen MGB und Genossenschaften, genehmigt die Salärbänder für das Migros-Management sowie die Mandatsentschädigungen der Mitglieder der Verwaltung MGB.
Rechte und Pflichten der Stiftung sind im Stiftungsstatut, in der «Verbindlichen Erklärung» (Hauptteil des Vertrages zwischen dem Migros-Genossenschafts-Bund und den zehn Migros Genossenschaften) sowie in den 15 Thesen der Gründer aus dem Jahre 1950 aufgelistet. Diese Thesen sind ein Vermächtnis der Stifter Gottlieb und Adele Duttweiler für die Bewahrung des Migros-Ideengutes.
Die Stiftung unterstützt alle Bestrebungen, die im Sinn der Stifter auf eine freie und von sozialer Verantwortung getragene, demokratische Wirtschaft ausgerichtet sind. Sie ist autonom und an keinerlei Beschlüsse der Organe der Migros-Gemeinschaft gebunden. Die Stiftung verfügt über keine eigenen finanziellen Mittel.
Sie wacht darüber, dass Statuten, Verträge und das Gedankengut der Migros-Gründer in der ganzen Migros-Gemeinschaft eingehalten werden.
Die Salärbänder der obersten Kader, also auch der Generaldirektion des MGB, und die Entschädigungen der Verwaltung MGB müssen durch die Stiftung genehmigt werden.
Sie überwacht auch, dass den Mitgliedern der Verwaltungen und den Geschäftsleitern der Migros-Gemeinschaft keine Boni und Erfolgsbeteiligungen ausbezahlt werden, und dass die internen Mitglieder für ihre Tätigkeit in der Verwaltung zudem weder eine Entschädigung noch Sitzungsgelder erhalten.
Sie hat ein Publikationsrecht im Migros Magazin zu Fragen des Gedankengutes und darf verlangen, dass bestimmte Fragen in der Urabstimmung der Gesamtheit der Mitglieder aller Migros-Genossenschaften konsultativ unterbreitet werden.
Der Stiftungsrat wird zu allen Sitzungen der Delegiertenversammlung MGB eingeladen. Der Vorsitzende der Stiftung hat ein Teilnahmerecht an den Sitzungen der MGB-Verwaltung (ohne Stimmrecht) und vertritt die Ansicht des Stiftungsrates. Die Verantwortungsträger der Migros-Gemeinschaft werden periodisch zum Informationsaustausch an die Sitzungen des Stiftungsrates eingeladen.
Der Stiftungsrat setzt sich per 01.11.2024 aus den folgenden sechs Mitgliedern zusammen:
David Bosshart (Präsident)
Max Alter
Christian Biland
Hedy Graber
Walter Huber
Ursula Schoepfer-Bretscher
Der Stiftungsrat wird zu allen Sitzungen der Delegiertenversammlung MGB eingeladen. Der Vorsitzende der Stiftung hat ein Teilnahmerecht an den Sitzungen der MGB-Verwaltung (ohne Stimmrecht) und vertritt die Ansicht des Stiftungsrates. Die Verantwortungsträger der Migros-Gemeinschaft werden periodisch zum Informationsaustausch an die Sitzungen des Stiftungsrates eingeladen.
G. und A.Duttweiler Stiftung
c/o Ruth Blickenstorfer
Tobelhof 3
8134 Adliswil
E-Mail: info@gadfoundation.ch
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