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1941

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Die Organisation der «Migros-Gemeinschaft»

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Als Gottlieb Duttweiler 1941 die Migros AG in eine Genossenschaft umwandelt, müssen die zukünftigen Strukturen geschaffen werden. Ihr Aufbau orientiert sich am Föderalismus des schweizerischen Bundesstaates. Das oberste Organ sind die Genossenschafter – analog den Staatsbürgern. Sie sind in regionalen Genossenschaften organisiert und wählen aus ihrer Mitte den Genossenschaftsrat. Ausgesuchte Genossenschaftsräte wiederum vertreten die Regionalgenossenschaften in der Delegiertenversammlung. Diese ist eine Art «Migros-Parlament», das die Geschäftspolitik der Migros festlegt. Seit 1948 genehmigen die Mitglieder in «Urabstimmungen» die Jahresrechnung des Unternehmens und werden regelmässig zu seiner Weiterentwicklung befragt. Für die Schweizer Frauen ist die gleichberechtigte Teilnahme an diesem demokratisch organisierten Prozess etwas Unerhörtes. Hier können sie als Genossenschafterinnen abstimmen, wählen und gewählt werden, während ihnen dasselbe als Staatsbürgerinnen bis 1971 verwehrt wird. Mehr noch: Duttweiler hat in den Statuten verankert, dass die Frauen – und damit die Kundinnen, von denen das Wohl der Migros abhängt – die Mehrheit in den Genossenschaftsräten stellen müssen. Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) repräsentiert die Migros gegen aussen. Er besteht aus einem Verwaltungsrat, «geschäftsführende Verwaltung» genannt, der für strategische Fragen verantwortlich ist. Ihm unterstellt sind die Migros-eigenen Betriebe, Presse, Personalfürsorge sowie Bildung und er hält die Beteiligung an Produktionsbetrieben. Er besorgt auch einen grossen Teil des Einkaufs, während die Genossenschaften für den Verkauf zuständig sind. Der geschäftsführenden Verwaltung steht die Generaldirektion, das Management, zur Seite, mit einem Generaldirektor an der Spitze. Bei ihrer Gründung 1941 besteht die Direktion allerdings noch aus einem Leitungsgremium von drei Direktoren: Gottlieb Duttweiler, Hans Munz und Arnold Suter.