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1930

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Abwehr gegen Expansion nach Luzern

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Als 1930 das Gerücht kursiert, die Migros AG werde bald nach Luzern expandieren, greifen 62 Lebensmittelhändler zu einer List. Sie schliessen sich 1930 in der Firma «Migros-Vertrieb für Lebensmittel Luzern» zusammen und inserieren grossflächig unter diesem Namen. Als die Migros kurz darauf einen Laden eröffnet, warnt sie die Kunden: «Wer versucht, Sie mit dem Namen irrezuführen, setzt sich dem Verdachte aus, die Konsumenten auch in Preis und Qualität zu betrügen. Die Migros AG Zürich hat allein das Recht, den zum Begriff gewordenen guten Namen Migros zu verwenden.» Darauf kündigt der Migros-Vertrieb an, er werde wegen Kreditschädigung gegen die «inzwischen aufgetauchte Zürcher Firma» klagen, die zu «Beleidigungen und Verleumdungen» greife. Vergeblich argumentiert Gottlieb Duttweiler vor Gericht, er habe lediglich «einen illoyalen Angriff» abgewehrt. Ebenso vergeblich gelangt er ans Bundesgericht. Es urteilt, Duttweiler habe nicht einfach die Verwechslungsgefahr bekämpft, sondern der Konkurrenz unterstellt, sie verkaufe «minderwertige Waren» zu «übersetzten Preisen». Neben der Busse muss er jetzt auch noch die teuren Verfahrenskosten tragen.