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Richte bitte individuelle Anfragen zur Geschichte der Migros an das Historische Firmenarchiv des Migros-Genossenschafts-Bundes.
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Mit grosser Mehrheit beschliessen die Delegierten an ihrer Versammlung vom 27. April eine Strukturreform beim MGB. Die neuen Statuten werden mit Beschluss vom 9. November mit 95 Ja- gegen drei Neinstimmen angenommen und in Kraft gesetzt. Im operativen Geschäft wird das Kollegialsystem (Verwaltungsdelegation) durch eine Generaldirektion mit einem Präsidenten ersetzt. Der Vorsitzende verfügt über ein Weisungsrecht, die anderen Mitglieder sind mit klar zugeordneten Kompetenzen ausgestattet und tragen die Verantwortung für ihre Departemente. Auf Stufe Verwaltung wird eine klare Trennung zwischen dem operativen Management und der Verwaltung als strategischem sowie überwachendem Organ eingeführt. So wird ab Juni 2004 vom operativen Management als Mitglied nur noch der Präsident der Generaldirektion in der Verwaltung sein. Damit wird – unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene – die Voraussetzung für noch mehr Transparenz sowie für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Führung und Kontrolle geschaffen. Neu wird auch in (Verwaltungs-)Ausschüssen gearbeitet. Die Hauptaufgaben dieser Ausschüsse sind, die Kontrollfunktionen der Verwaltung wahrzunehmen sowie eine unabhängige und vertiefte Auseinandersetzung mit den Dossiers. Als permanente Ausschüsse sind vorgesehen: Audit, Finanzen, Detailhandel Migros, Personalpolitik sowie Personelles und Entschädigung. Die Urabstimmung auf Stufe MGB wird aufgehoben. Neu ist jetzt die Delegiertenversammlung das oberste Organ des MGB.