Kontakt

Richte bitte individuelle Anfragen zur Geschichte der Migros an das Historische Firmenarchiv des Migros-Genossenschafts-Bundes.
Navigation
Mit politischen Vorstössen, publizistischen Rundumschlägen und illegalen Verkaufsaktionen kämpft Gottlieb Duttweiler während Jahren für die Liberalisierung des Milchhandels. Der sogenannte Milchbeschluss legt 1953 fest, dass der Milchhandel weiterhin staatlich reglementiert wird, vor allem mit einer Preisbindung und einer beschränkten Zahl von Verkaufsstellen. Eine Bewilligung erhalten nur die Händler, die den Kunden die Milch auch nach Hause liefern. Da der Service des Milchmanns nicht länger kostendeckend ist, wird er durch den Milchverkauf im Laden mitfinanziert. Nur dank diesem System, so argumentiert der Milchverband, könne die Hauszustellung garantiert werden und mit ihr der grösstmögliche Absatz von Milch. Ein Grossverteiler wie die Migros ist von diesem System ausgeschlossen, auch wenn Gottlieb Duttweiler während Jahren versucht hat, Bewilligungen für den Verkauf von Pastmilch zu erhalten. Mit illegalen Verkäufen provoziert er Milchlobby und Behörden, organisiert unbewilligte Gratismilch-Aktionen und lanciert Petitionen für die Freigabe des Pastmilchverkaufs. Erst 1964, zwei Jahre nach dem Tod von Gottlieb Duttweiler, kommt Bewegung in den Milchhandel. Mit grossem Mehr beschliesst das Parlament, den Pastmilchverkauf freizugeben. Damit kann auch die Migros endlich schweizweit Milch verkaufen. Doch der von Duttweiler gegründete Landesring der Unabhängigen (LdU) ergreift das Referendum. Die Partei stört sich daran, dass die «Pastmilchordnung» auch einen Mindestpreis für Milch möglich macht. Das ist nicht im Sinn des Grossverteilers Migros, der die Preise der Molkereien unterbieten kann. Eine breite politische Koalition bekämpft das Referendum der Migros-Partei mit dem Slogan: «Mitte Mai – Pastmilch frei!» Und gewinnt: Im Mai 1965 lehnt das Stimmvolk das Referendum deutlich ab.