Navigation

1932

Zurück zum Zeitstrahl

«Päng-en Sie nach Herzenslust!»

1 / 5

Gottlieb Duttweiler legt sich immer wieder mit Markenartikel-Produzenten an. Im Januar 1932 kündigt er an, die Migros AG werde für einen Drittel des Preises «ein unter Marke bekanntes Produkt in garantiert gleichwertiger Qualität liefern». In der Folgewoche lanciert er das Putzmittel Päng, dessen Verpackung stark an das Markenprodukt Vim von Unilever erinnert. Eine chemische Analyse ergibt zudem, dass Päng dieselben Bestandteile wie Vim enthält, nur die Mengenverhältnisse sind anders. Frech führt die Migros ihr Konkurrenzprodukt unter dem Motto ein: «Wim -mern Sie nicht mehr wegen dem zu hohen Preis, sondern Päng -en Sie nach Herzenslust.» Kaum ist Päng lanciert, beschwert sich der Besitzer des Schlankheitsbades Peng über die Wahl des Namens. Duttweiler muss sein Produkt umtaufen und wählt als neuen Namen den nicht minder schnittigen Ausdruck Potz. Vim, ein Produkt des internationalen Unilever-Konzerns, wird in der Schweiz von Sunlight vertreten. Diese reicht Klage gegen die Migros AG wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Damit ist Duttweilers Rechnung aufgegangen: Ein Prozess der «kleinen» Migros gegen den internationalen Marken-Riesen Unilever sichert ihm erneut Aufmerksamkeit und Sympathien in der Bevölkerung. Das Zürcher Handelsgericht entscheidet zugunsten der Migros, doch Sunlight zieht den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses verurteilt Gottlieb Duttweiler zu 1’000 Franken Schadenersatz wegen unlauterem Wettbewerb. Die Prozess-Berichterstattung der Schweizer Tagespresse und die damit verbundene Reklame für die Migros ist allerdings ein Vielfaches wert. Und der Absatz von Potz beträgt bereits mehr als 3’000 Kilo oder 6’000 Packungen pro Tag.