Die Statuten der Migros verbieten derzeit den Verkauf von alkoholischen Getränken in stationären Migros-Filialen. Die Migros-Demokratie ermöglicht eine Diskussion und einen Entscheid zu diesem Thema. Der Prozess beginnt am 6. November 2021. Nach einem einzigartigen, demokratischen und komplexen Prozess, in den am Ende nicht weniger als 32 verschiedene Organe der Migros involviert sein könnten, wäre eine Änderung der Statuten möglich, womit der Verkauf von Wein, Bier und Spirituosen in den Regalen der Migros erlaubt wäre.
6 November 2021
Auf Antrag von fünf Delegierten und nach Annahme durch die MGB-Verwaltung entscheidet die Delegiertenversammlung über die folgende Frage: Befürworten Sie die Änderung der MGB-Statuten und der Verträge zwischen dem MGB und den zehn Migros- Genossenschaften, um das Alkoholverkaufsverbot in stationären Filialen der Migros aufzuheben und damit den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern die Möglichkeit zu geben, in einer Urabstimmung diese wichtige Frage zu klären?
Bis 3. Dezember 2021
Sollten mindestens zwei Drittel der Delegiertenversammlung zustimmen, kommen in einem nächsten Schritt die Verwaltungen und Genossenschaftsräte der zehn regionalen Migros-Genossenschaften zusammen. Die regionalen Organe müssen dann für ihre jeweilige Genossenschaft entscheiden, ob sie der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots ebenfalls zustimmen und ob sie die Frage in einer Urabstimmung den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern vorlegen.
Bis 4. Juni 2022
In denjenigen Genossenschaften, in denen mindestens zwei Drittel der Mitglieder der jeweiligen Verwaltung sowie mindestens zwei Drittel des jeweiligen Genossenschaftsrats zugestimmt haben, kommt es zu einer Urabstimmung. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter können nun folgende Frage mit Ja oder Nein beantworten: «Möchten Sie das Alkoholverkaufsverbot in den Migros- Filialen aufheben und der Anpassung der regionalen Statuten zustimmen?»
Im Verlauf von 2023
Nur in den Filialen von regionalen Genossenschaften, deren Mitglieder sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen für die Aufhebung des Verbots aussprachen, könnten nun alkoholische Getränke in die Regale kommen. Je nach Ergebnis sind also regionale Unterschiede möglich – vielleicht würden Filialen der Genossenschaft Luzern in Zukunft Wein verkaufen, während dies in den Supermärkten der Genossenschaft Ostschweiz weiterhin nicht gestattet wäre.