Menschenrechtliche Grundsatzerklärung der Migros-Gruppe
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Unsere Verantwortung
Verantwortungsvolle Unternehmensführung ist für uns nicht nur selbstverständlich, es ist auch die Grundlage unseres Erfolgs. Mit der Anwendung der OECD-Leitsätze kommen wir unserer Sorgfaltspflicht nach und stellen sicher, dass wir soziale und umweltbezogene Auswirkungen möglichst minimieren.
Gemäss den OECD-Leitsätzen ist «Due Diligence» der Prozess der Sorgfaltspflicht, den Unternehmen durchführen sollten, um die von ihren Geschäftstätigkeiten, Lieferketten und anderen Geschäftsbeziehungen ausgehenden tatsächlichen und potenziellen negativen Effekte zu ermitteln, zu vermeiden und zu mindern sowie Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie diesen Effekten begegnen.
Mit unserem Managementansatz für unternehmerische Sorgfalt halten wir uns an die in den OECD-Leitsätzen definierten Schritte.
Um die OECD-Leitsätze strategisch im Unternehmen zu verankern, existiert im Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) seit 2022 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Sie steuert die strategische Umsetzung der Leitsätze über die ganze Migros-Gruppe hinweg. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertreter*innen der Nachhaltigkeit sowie von Legal & Compliance. Sie arbeitet zudem eng mit der Finanzabteilung, dem Risikomanagement, dem HR sowie der internen Revision zusammen. Es gibt zudem eine Steuerungsgruppe, welche die Umsetzung überwacht.
In jedem Unternehmen der Migros-Gruppe gibt es zudem eine zentrale Ansprechperson, welche die Umsetzung aller Nachhaltigkeitsthemen inklusive der OECD-Leitsätze im Unternehmen verankern soll.
Die OECD-Leitsätze werden durch bestehende Managementsysteme abgedeckt; die wenigen vorhandenen Lücken werden zeitnah geschlossen.
Die Kapitel Menschenrechte und Umwelt sind im Leitbild Nachhaltigkeit Migros-Gruppe in den Migros-Gruppenanforderungen integriert.
Verbraucherinteressen managen wir im Rahmen unseres gruppenweiten Qualitätsmanagements sowie über das Managementsystem für Datenschutz. Das Thema Korruptionsbekämpfung ist Bestandteil unseres Verhaltenskodex, der die Basis für unser Compliance-Management-System bildet. Das Kapitel «Beschäftigung & Sozialpartnerschaft» ist über den L-GAV der Migros-Gruppe abgedeckt.
Mehr zu unserer Nachhaltigkeitsgovernance
2023 hat die Migros-Gruppe ihre Wesentlichkeitsanalyse weiterentwickelt und ist dabei nach der Methodik der «Doppelten Materialität» vorgegangen.
Bei allen Themen gehen wir risikobasiert vor, das heisst dort, wo die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schweregrad eines negativen Effekts hoch ist, führen wir einen umfangreichen Due-Diligence-Prozess durch. Was dies im einzelnen Falle heisst, ist auf den jeweiligen Themenseiten zu finden.
Für jedes wesentliche Thema haben wir konkrete Strategien, Massnahmen und Ziele definiert und legen diese auf unserer Unternehmenswebsite transparent offen.
Alle Ziele und Anforderungen in unserem Leitbild Nachhaltigkeit Migros-Gruppe werden einmal im Jahr einem Nachhaltigkeitscontrolling unterzogen. Dank einem internen Fortschrittsbericht mit den Ergebnissen, wird der Stand der Umsetzung transparent und die Umsetzung der OECD-Leitsätze kann optimal durch die Entscheidungsträger*innen gesteuert werden.
Je nach Thema gibt es zusätzliche Kontrollmechanismen. So wird die Einhaltung der Sozialstandards bei Lieferant*innen beispielsweise mittels Audits vor Ort geprüft.
Unsere Auswirkungen, Managementansätze und Fortschritte kommunizieren wir transparent im Rahmen unserer jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dabei halten wir uns an die Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2023 wird am 26. März 2024, zeitgleich mit dem Geschäftsbericht der Migros-Gruppe, publiziert.
Die Umsetzung der OECD-Leitsätze ist ein fortlaufender Prozess, den wir regelmässig überprüfen und aktualisieren. Aufgrund der Komplexität und Branchendiversität der Migros-Gruppe priorisieren wir in einem ersten Schritt die grössten Auswirkungen und Geschäftsbereiche.
Seit der Gründung engagiert sich die Migros für soziale Angelegenheiten und eine verantwortungsvolle Marktwirtschaft. Die Achtung der international proklamierten Menschenrechte ist für uns eine Selbstverständlichkeit und die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftstätigkeiten. Wir orientieren uns an den OECD-Leitsätzen, aber auch an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen sowie weiteren internationalen Instrumenten.
Wir arbeiten täglich darauf hin, die genannten Rahmenwerke in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeiten zu respektieren und unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht konsequent wahrzunehmen. Die menschenrechtliche Grundsatzerklärung vertieft unser Vorgehen in diesem Thema und erläutert den Anwendungsbereich und die Umsetzung:
Unsere Anforderungen zur Einhaltung von Sozialstandards
Als eine der grössten Arbeitgeberinnen der Schweiz ist es uns wichtig, faire Arbeitspraktiken zu fördern, die Rechte der Arbeitnehmenden zu respektieren und Diskriminierung zu vermeiden.
Mehr zu unserer Personalpolitik
Gemäss unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir insbesondere auf folgende umweltbezogene Themen bedeutende negative Auswirkungen:
Der Schutz der Verbraucherinteressen ist uns wichtig und wir wenden deshalb faire Geschäfts-, Vermarktungs- und Werbepraktiken an. Zudem stellen wir die Qualität und Zuverlässigkeit unserer angebotenen Produkte sicher. Mehr Informationen dazu hier:
Die Migros-Gruppe lehnt Bestechung und Korruption in all ihren Formen ab. Deshalb verfügen wir als Basis unseres Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeitenden der Migros-Gruppe gilt.
Mehr zu den internen Kontrollinstrumenten hier
Die Pflicht zur Offenlegung nehmen wir mit unserer jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) wahr.
Unser GRI-Index
Lies in unseren Stories, was wir alles machen, um die OECD-Leitsätze in die Tat umzusetzen.