Alkohol im Migros-Regal oder nicht? Die 2,3 Millionen Genossenschafter*innen sollen diese Frage ein für alle Mal klären – diese Ansicht vertreten die Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bunds (MGB) und die Delegiertenversammlung. Nun ist der Ball bei den zehn regionalen Genossenschaftsräten: Sie entscheiden, ob 2022 auf ihrem Wirtschaftsgebiet Urabstimmungen zur Alkoholfrage stattfinden. Diese Art der direkten und demokratischen Mitbestimmung ist einzigartig.
Der Genossenschaftsrat vertritt gegenüber der Verwaltung und der Geschäftsleitung die Interessen der Genossenschafter*innen im jeweiligen Wirtschaftsgebiet und zählt je nach Genossenschaft 30 bis 65 Mitglieder. Bei der Abstimmung müssen mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet in der jeweiligen Genossenschaft keine Urabstimmung statt und das Alkoholverkaufsverbot bleibt dort unverändert bestehen.