Interview mit Ursula Nold
Was sagt die Präsidentin der Migros zum Ergebnis?
Ursula Nold ist erleichtert über den deutlichen Entscheid.
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Migros-Demokratie
Als Genossenschaft gibt die Migros ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich zu Statutenänderungen zu äussern. Dass diese Migros-Demokratie keine Alibiübung ist, beweist die Frage des Alkoholverkaufsverbots, über die schon bald abgestimmt werden könnte.
Migros-Genossenschafterinnen und -Genossenschafter erhalten im Unterschied zu Cumulus-Karteninhabern nicht nur das Migros-Magazin kostenlos zugesandt und werden direkt über die Aktivitäten ihrer Genossenschaft informiert. Als Miteigentümerinnen und Miteigentümer können sie sich aktiv einbringen und so die Migros-Idee mit Leben füllen. Dies kann durch die Teilnahme an den jährlichen Urabstimmungen geschehen. Und es kann auch bedeuten, sich persönlich zu engagieren, sei dies auf regionaler Ebene als Mitglied eines Genossenschaftsrats oder als Delegierter auf nationaler Ebene. Diese Gremien vertreten die Genossenschafterinnen und Kunden innerhalb der Migros.
Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die Mitglieder der Genossenschaftsräte sowie die Delegierten reden mit, wenn die Migros zu wichtigen Themen ihre Statuten ändert. So können keine Änderungen der MGB-Statuten ohne die Zustimmung der Delegiertenversammlung (DV) beschlossen werden. Ausserdem kann es vorkommen, dass die DV zu beschliessen hat, ob ein Thema in den Migros-Gremien diskutiert werden soll. Dies gäbe den Genossenschaftsräten jeder Region die Möglichkeit, sich zu einer Statutenänderung zu äussern und die Entscheidung schliesslich den Genossenschaftern zur Abstimmung vorzulegen.
Genau dieser Fall könnte bei der kontroversen Frage eintreten, ob das Alkoholverkaufsverbot in den Migros-Filialen aufgehoben werden soll (siehe unten). Der Entscheid der Genossenschafterinnen und Genossenschafter ist für die Migros verbindlich. Das ist Migros-Demokratie, ein in der Schweizer Wirtschaft einzigartiger Prozess zur Entscheidungsfindung.
Die Statuten der Migros verbieten derzeit den Verkauf von alkoholischen Getränken in stationären Migros-Filialen. Die Migros-Demokratie ermöglicht eine Diskussion und einen Entscheid zu diesem Thema. Der Prozess beginnt am 6. November 2021. Nach einem einzigartigen, demokratischen und komplexen Prozess, in den am Ende nicht weniger als 32 verschiedene Organe der Migros involviert sein könnten, wäre eine Änderung der Statuten möglich, womit der Verkauf von Wein, Bier und Spirituosen in den Regalen der Migros erlaubt wäre.
Auf Antrag von fünf Delegierten und nach Annahme durch die MGB-Verwaltung entscheidet die Delegiertenversammlung über die folgende Frage: Befürworten Sie die Änderung der MGB-Statuten und der Verträge zwischen dem MGB und den zehn Migros- Genossenschaften, um das Alkoholverkaufsverbot in stationären Filialen der Migros aufzuheben und damit den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern die Möglichkeit zu geben, in einer Urabstimmung diese wichtige Frage zu klären?
Sollten mindestens zwei Drittel der Delegiertenversammlung zustimmen, kommen in einem nächsten Schritt die Verwaltungen und Genossenschaftsräte der zehn regionalen Migros-Genossenschaften zusammen. Die regionalen Organe müssen dann für ihre jeweilige Genossenschaft entscheiden, ob sie der Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots ebenfalls zustimmen und ob sie die Frage in einer Urabstimmung den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern vorlegen.
In denjenigen Genossenschaften, in denen mindestens zwei Drittel der Mitglieder der jeweiligen Verwaltung sowie mindestens zwei Drittel des jeweiligen Genossenschaftsrats zugestimmt haben, kommt es zu einer Urabstimmung. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter können nun folgende Frage mit Ja oder Nein beantworten: «Möchten Sie das Alkoholverkaufsverbot in den Migros- Filialen aufheben und der Anpassung der regionalen Statuten zustimmen?»
Nur in den Filialen von regionalen Genossenschaften, deren Mitglieder sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen für die Aufhebung des Verbots aussprachen, könnten nun alkoholische Getränke in die Regale kommen. Je nach Ergebnis sind also regionale Unterschiede möglich – vielleicht würden Filialen der Genossenschaft Luzern in Zukunft Wein verkaufen, während dies in den Supermärkten der Genossenschaft Ostschweiz weiterhin nicht gestattet wäre.
Migros-Genossenschafter*in: Inhaber*in eines Anteilsscheins und somit Miteigentümer*in einer der zehn regionalen Migros- Genossenschaften. Jedes Mitglied hat das Recht, über den Jahresabschluss seiner Genossenschaft oder über Statutenänderungen wie die Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots abzustimmen. Insgesamt hat die Migros über 2,2 Millionen Mitglieder.
Genossenschaftsrat: Regionales Gremium, das für die Genehmigung des Jahresabschlusses seiner Genossenschaft zuständig ist. Der Genossenschaftsrat bildet eine wichtige Brücke zwischen den Genossenschaftern und der Verwaltung.
Delegierte*r: Mitglied des Genossenschaftsrats seiner regionalen Genossenschaft und der MGB-Delegiertenversammlung (siehe unten), gewählt für jeweils vier Jahre.
Delegiertenversammlung: Nationales Gremium, das sich aus Delegierten der zehn regionalen Genossenschaften zusammensetzt. Die Delegiertenversammlung ist das einzige Gremium, das befugt ist, die Statuten des MGB zu ändern.
Verwaltung: entspricht in etwa dem Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft. Insbesondere legt die Verwaltung die Strategie und die Geschäftsziele des Unternehmens fest und überwacht deren Erreichung. Es gibt eine Verwaltung für den MGB und je eine für die zehn regionalen Genossenschaften.
MGB: Der Migros-Genossenschafts-Bund ist ein Genossenschaftsverband. Die angeschlossenen regionalen Genossenschaften, die ihnen gehörenden Unternehmen und die Stiftungen bilden die Migros-Gemeinschaft, kurz: die Migros.
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