Grenzwerte und Verbote von kritischen Inhaltsstoffen sind in der Schweiz gesetzlich geregelt. Bei Elektrogeräten ist die Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen wie Quecksilber, Blei oder Cadmium in der sogenannten Restriction of Hazardous Substances-Richtlinie (RoHS) geregelt. Zusätzlich stellen wir für gewisse Produkte eigene, strengere Anforderungen. Um Textilien anbieten zu können, die garantiert ohne schädliche Chemikalien produziert wurden, haben wir 1996 den eco-Standard eingeführt.
Bei Produkten mit direktem Hautkontakt, beispielsweise Schuhen, Schmuck oder Spielzeugen, ist insbesondere der Einsatz von Phthalaten (Weichmachern) und PAKs (polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen) gesetzlich geregelt. Wir ordnen jedes Produkt einer Hautkontakt-Klasse zu, die von der Dauer des Hautkontakts abhängig ist. Jede Hautkontakt-Klasse hat spezifische Grenzwerte für Phthalate und PAKs, die niedriger als die gesetzlichen Vorgaben sind.
Folgende Inhaltsstoffe sind für Kosmetikprodukte unserer Eigenmarken gänzlich verboten:
Formaldehyd und Konservierungsmittel, die Formaldehyd abspalten
Konservierungsmittel, die Halogene enthalten
Thiazolinonen
Langkettige Parabene
Bestimmte chemische UV-Filter
Polyzyklische Moschusverbindungen und Nitromoschusverbindungen
Nussöle in Baby-Hautprodukten