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Produktsicherheit

Höchste Ansprüche an Qualität und Sicherheit

Eine Frau in einem weissen Kittel steht in einem Labor und arbeitet. Vor ihr diverse Migros-Produkte.

Produktsicherheit und die damit verbundenen Anforderungen unserer Kund*innen stehen für uns an oberster Stelle. Deshalb führen wir risikobasierte Produktprüfungen durch und passen unsere Qualitätsmassnahmen gezielt auf die Herausforderungen unserer Lieferketten an. Mit unseren Lieferanten pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und erhöhen damit die Transparenz und das Vertrauen entlang der Wertschöpfungskette.

Risikobasiert Handeln

Die Migros-Gruppe trägt mit ihrem grossen Angebot an Lebensmitteln und Gebrauchsgütern eine hohe Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte und damit für die Gesundheit ihrer Kund*innen.

Wir respektieren die verschiedenen Gesetze, Richtlinien und Verbote betreffend die Entwicklung, die Herstellung, den Verkauf, den Gebrauch und die Entsorgung von Produkten. Zusätzlich verfolgen wir unsere eigenen Qualitätsansprüche, die über das Schweizer Gesetz hinausgehen. Wir stellen sicher, dass unsere Produkte regelmässig geprüft und überwacht werden.

Grundsätze

  • Wir lassen uns vom Grundsatz «so wenig wie möglich, so viel wie nötig» leiten.
    Dies trifft etwa bei Zusatzstoffen in Lebensmitteln zu.

  • Die Migros lässt für ihr Sortiment nur Produkte zu, die bei der Beschaffung, Herstellung, Verwendung sowie bei Verbrauch und Entsorgung sicher sind.

  • Wir schaffen Vertrauen in und Begeisterung für unsere Produkte. Dies erreichen wir durch umfassende Fachkompetenz. Um die Einhaltung der strengen Vorgaben sicherzustellen, werden in Zusammenarbeit mit akkreditierten Prüfstellen fortlaufend risikobasierte Kontrollen von Lieferanten und Produkten durchgeführt, welche wir entlang der Wertschöpfungskette erheben. Zusammen mit unseren Lieferanten treffen wir faktenbasierte Massnahmen zur Erhöhung der Produktsicherheit.

Sortimentsprüfung

  • Bevor unsere Produkte auf den Markt kommen, durchlaufen sie eine strenge Sicherheitsprüfung und Risikobeurteilung entlang der Wertschöpfungskette. Diese werden vom Swiss Quality Testing (SQTS), einem Testlabor, das zur Migros-Gruppe gehört, durchgeführt. Mit Hilfe von chemischen und mikrobiologischen Analysen werden die Inhaltsstoffe geprüft.

  • Mangelhafte Produkte nehmen wir sofort aus dem Verkauf oder rufen sie zurück.

Unsere Einkäufer werden in regelmässigen, obligatorischen Schulungen zum Thema Qualitätssicherung in ihrem jeweiligen Produktsparten aus- und weitergebildet. Dies betrifft alle Einkäufer in den Bereichen Food, Frische, Spielwaren, Kosmetika, Chemikalien und Medizinprodukte.

Weiter erhalten unsere Mitarbeitenden in den Filialen regelmässig Schulungen zu Hygiene und Umgang mit Lebensmitteln.

Warenrückzüge und -rückrufe

Stellen wir Abweichungen in der Qualität oder Sicherheit eines Produkts fest, werden unverzüglich entsprechende Massnahmen eingeleitet. Wir haben dafür Prozesse definiert, die wir konsequent umsetzen. Erhärtet sich eine Gesundheitsgefahr, führen wir eine sofortige Warenrücknahme oder einen Warenrückruf durch, welche nach klar definierten Eskalationsstufen entschieden werden.

  • Warenrückzug

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    Ein Warenrückzug bedeutet die Rücknahme von Produkten aus den Regalen unserer Filialen und aus den Verteilzentren. Bei einem Warenrückzug müssen die betroffenen Produkte bis Ladenschluss am Folgetag aus den Regalen genommen werden.

    • Warenrückruf

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      Besteht eine Gesundheitsgefährdung und hat das Produkt bereits die Konsument*innen erreicht, führen wir einen sofortigen Warenrückruf durch. Wir informieren die Medien aktiv, um möglichst alle Kund*innen zu erreichen, die ein betroffene Produkt gekauft haben. Wir bitten die Konsument*innen, die gekaufte Ware nicht zu konsumieren und sie stattdessen in eine unserer Filialen zurückzubringen.

      Prüfung unserer Food-Produkte

      Bei der Prüfung von Food-Produkten orientieren wir uns an der Global Food Safety Initiative (GFSI). Im Rahmen dieses internationalen Standards prüfen unabhängige Inspektor*innen die Lebensmittelsicherheit bei unseren in- und ausländischen Lieferanten. Wir fordern bei all unseren Lieferanten eine GFSI-Zertifizierung ein. Lieferanten, die keine solche Zertifizierung vorweisen können, werden regelmässig durch eigene Inspektor*innen auf die Einhaltung der Lebensmittelsicherheit geprüft.

      • Regelmässige Prüfung

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        • Lebensmittel werden je nach Gefährdungsrisiko einer regelmässigen Prüfung unterzogen.

        • Wir testen Produkte etwa auf mikrobiologische Verunreinigungen (zum Beispiel Schimmel oder Salmonellen) und prüfen, ob das jeweilige Produkt unerwünschte Fremdstoffe enthält oder die erlaubten Mengen nicht überschreitet.

        • Produkte untersuchen wir risikobasiert auf genetisch veränderte Organismen (GVO).

        • Wir prüfen Produkte auf Pestizide, Schwermetalle und die korrekte Deklaration.

        • Um sicherzustellen, dass Früchte, Gemüse, aber auch Blumen und Pflanzen aus sicherem und nachhaltigem Anbau stammen, bevorzugen wir Produkte mit einer GlobalGAP oder SwissGAP Zertifizierung.

        • Wir analysieren anhand sozialer und ökologischer Aspekte die Wertschöpfungskette bedeutender Rohstoffe.

        • Externe Zertifizierung von Lebensmitteln

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          Um einwandfreie Produkte zu garantieren, setzen wir bei verarbeiteten Lebensmitteln auf die Standards der Global Food Safety Initiative (GFSI). Diese stellen sicher, dass internationale Hygienerichtlinien in der Produktion umgesetzt und Kontaminationen mit Schadstoffen oder Allergenen vermieden werden. Dies gilt sowohl für die Lebensmittel selbst als auch für die verwendeten Verpackungsmaterialien, welche mit den Lebensmitteln in Kontakt kommen. Die Einhaltung der Vorschriften wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen überprüft.

          Alle Produzenten, die uns mit frischen Früchten und Gemüse beliefern, müssen die Richtlinien von GlobalGAP bzw. in der Schweiz von SwissGAP umsetzen. Diese Standards beinhalten unter anderem Hygienevorschriften sowie Anforderungen und Richtlinien zum Einsatz von Pestiziden und Chemikalien beim Anbau.

          • Klare Produktdeklaration

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            Auf den Produktverpackungen finden Kund*innen alle wichtigen Informationen zu den Inhaltsstoffen, der Herkunft sowie zur Haltbarkeit. Dies ist zum Beispiel für Betroffene von Allergien oder Intoleranzen besonders wichtig. So erkennen sie auf den ersten Blick, welche Allergene enthalten sind. Die Transparenz über die Inhaltsstoffe ist auch im Offenverkauf dank obligatorischer Schulungen der Mitarbeitenden sichergestellt.

            • Prüfung der Verpackung und deren Kennzeichnung

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              Durch eine klare und verständliche Kennzeichnung können Kund*innen die Herkunft, die Inhaltsstoffe, die Haltbarkeit und die Umweltauswirkungen von Produkten erkennen und vergleichen. Dies schafft Transparenz und fördert eine verantwortungsvolle Kaufentscheidung.

              Für den Handel mit Lebensmitteln gelten in der Schweiz strenge gesetzliche Anforderungen für Angaben, die auf einer Produktverpackung vermerkt sein müssen. Mit folgenden Fragen beschäftigen sich unsere Fachspezialist*innen bei der Prüfung der Verpackungen:

              • Sind Allergene deklariert?

              • Sind die Health Claims in Ordnung?

              • Sind unsere relevanten Vorgaben eingehalten und aufgeführt?

              • Falls relevant: Ist der Importeur angegeben?

              • Ist das Produkt korrekt verpackt?

              • Sind die Hinweise, wie das Produkt richtig entsorgt wird, korrekt aufgedruckt?

              Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weisen wir bei zahlreichen Produkten mittels M-Check weitere wertvolle Informationen zur Produktbeschaffenheit aus.

              Prüfung unserer Near- & Non-Food-Produkte

              Wir prüfen auch Near- & Non-Food-Produkte, etwa Kosmetika, Spielzeug, Elektrogeräte oder Textilien. Wir arbeiten nach strengen Vorschriften und setzen auf innovative Analysemethoden, um die Sicherheit und Gesundheit unserer Kund*innen zu schützen.

              • Risikoreiche Artikel

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                Besonders risikoreich sind Produkte, die in direkten Kontakt mit der Haut kommen oder von Kindern genutzt werden. Bei Spielsachen wird zum Beispiel geprüft, ob Kleinteile verschluckt und die verwendeten Materialien bedenkenlos in den Mund genommen werden können. Zudem gelten auch Produkte als risikoreich, die mit Hitze, Elektrizität oder Druck in Verbindung stehen.

                Neben Prüfungen des Produktinhalts, untersuchen wir auch alle Gebrauchsanleitungen von Produkten unserer Eigenmarken (80 Prozent des Sortiments). Kontrolliert werden auch die Verpackungsangaben wie Warnhinweise oder Entsorgungspiktogramme. Ausserdem wird geprüft, ob gewisse Produktgruppen das CE-Zeichen auf der Verpackung aufführen.

                • Kritische Inhaltsstoffe

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                  Grenzwerte und Verbote von kritischen Inhaltsstoffen sind in der Schweiz gesetzlich geregelt. Bei Elektrogeräten ist die Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen wie Quecksilber, Blei oder Cadmium in der sogenannten Restriction of Hazardous Substances-Richtlinie (RoHS) geregelt. Zusätzlich stellen wir für gewisse Produkte eigene, strengere Anforderungen. Um Textilien anbieten zu können, die garantiert ohne schädliche Chemikalien produziert wurden, haben wir 1996 den eco-Standard eingeführt.

                  Bei Produkten mit direktem Hautkontakt, beispielsweise Schuhen, Schmuck oder Spielzeugen, ist insbesondere der Einsatz von Phthalaten (Weichmachern) und PAKs (polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen) gesetzlich geregelt. Wir ordnen jedes Produkt einer Hautkontakt-Klasse zu, die von der Dauer des Hautkontakts abhängig ist. Jede Hautkontakt-Klasse hat spezifische Grenzwerte für Phthalate und PAKs, die niedriger als die gesetzlichen Vorgaben sind.

                  Folgende Inhaltsstoffe sind für Kosmetikprodukte unserer Eigenmarken gänzlich verboten:

                  • Formaldehyd und Konservierungsmittel, die Formaldehyd abspalten

                  • Konservierungsmittel, die Halogene enthalten

                  • Thiazolinonen

                  • Langkettige Parabene

                  • Bestimmte chemische UV-Filter

                  • Polyzyklische Moschusverbindungen und Nitromoschusverbindungen

                  • Nussöle in Baby-Hautprodukten

                  Rückverfolgbarkeit unserer Produkte

                  Eine transparente Rückverfolgbarkeit ermöglicht uns, ein Produkt bis auf die einzelnen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zurückzuverfolgen. Sie setzt voraus, dass auf jeder Stufe der Lieferkette zumindest der unmittelbare Vorlieferant und der unmittelbare Abnehmer bekannt und erfasst sind.

                  Um die Lieferanten und die Beziehung zu deren Produzenten im Überblick zu behalten, ist die gesamte Wertschöpfungskette der Produkte vom Lieferanten bis zur letzten Verarbeitungsstufe in einer Datenbank hinterlegt. Im Bedarfsfall können wir zurückverfolgen, welche Lieferanten mit welchen Produzenten verknüpft sind und bei besonderen Vorkommnissen gezielt Schadensbegrenzung betreiben.

                  Wir handeln nachhaltig

                  Wir optimieren und erweitern unser Sortiment stetig. Dabei versuchen wir, möglichst viele Produkte nachhaltiger zu machen.

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