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Älteres glückliches Paar

Vorsorge

Diese 8 Fehler darfst du bei der Altersvorsorge nicht machen

Wer im Alter finanziell abgesichert sein will, muss früh planen – und noch ein paar Dinge mehr beachten.

Von
Jörg Marquardt
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1. Fehler: Geldbedarf im Alter unterschätzen

Im Ruhestand musst du mit weniger Einnahmen auskommen: Die staatliche und die berufliche Rente decken nur ca. 60 Prozent des letzten Lohns ab. Viele Leute blenden dies aus oder glauben, die Ausgaben im Alter seien dafür geringer. Dabei geht oft vergessen, dass die Kaufkraft der Rente von Jahr zu Jahr sinkt. Zudem wird die Steuerlast im Alter unterschätzt, weil erwerbsbedingte Abzüge wegfallen. Daher solltest du frühzeitig ein Ausgabenbudget für die Zeit nach der Pensionierung erstellen und den monatlichen Finanzbedarf ermitteln. Dagegen rechnest du voraussichtliche Einnahmen aus der AHV und der Pensionskasse hoch. Liegt der Finanzbedarf darüber, entsteht eine Deckungslücke.

2. Fehler: Zu spät Vermögen aufbauen

Mit Privatvermögen kannst du staatliche und berufliche Vorsorge sinnvoll ergänzen. Gegenüber den konservativen Finanzanlagen wie Gold oder Obligationen bieten Aktien deutlich höhere Renditechancen. Für diese Geldanlage benötigst du aber Zeit. Für den Börsenerfolg entscheidend ist nämlich der Zinseszinseffekt, der zum Tragen kommt, wenn die Erträge aus einer Geldanlage, also Zinsen und Dividenden, wieder investiert werden. Je länger der Anlagehorizont, umso stärker ist dieser Effekt. Am besten investieren ab 40-Jährige in Aktien. Schon regelmässige, kleinere Beträge lohnen sich. Wer monatlich 50 Franken anlegt, hat in zehn Jahren – bei einer durchschnittlichen Rendite von 8 Prozent – ein Guthaben von ca. 9068 Franken aufgebaut.

3. Fehler: Nicht in die Säule 3a einzahlen

Mit der dritten Säule sorgst du privat fürs Alter vor. Dabei kannst du von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. So sind sämtliche einbezahlten Beträge vom steuerbaren Einkommen abziehbar. 2023 können alle Erwerbstätigen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, bis zu 7056 Franken in die Säule 3a einzahlen. Das Kapital ist gebunden. Das heisst: Abgesehen von wenigen Ausnahmen (zum Beispiel dem Erwerb von Wohneigentum) hat man erst fünf Jahre vor Erreichen des regulären AHV-Rentenalters darauf Zugriff. Wer seine Ertragschancen langfristig erhöhen will, sollte das Geld vom Vorsorgekonto in einen Vorsorgefonds anlegen. Dabei kann der Aktienanteil je nach dem persönlichen Risikoprofil gewählt werden.

4. Fehler: Nicht in die Pensionskasse einkaufen

Durch eine Kinderpause oder Teilzeitarbeit, aber auch durch eine Lohnerhöhung, entsteht möglicherweise eine Vorsorgelücke: Eine Differenz zwischen dem, was du in die Pensionskasse hättest einzahlen können, und dem, was du bisher effektiv einbezahlt hast. Mit freiwilligen Beiträgen an die Pensionskasse kann die Lücke geschlossen werden. Damit verbessert man nicht nur die finanzielle Situation im Alter, sondern spart auch noch Steuern: Die Einzahlungen sind in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen absetzbar. Wie viel du einzahlen darfst, bestimmt die Höhe der Deckungslücke. Ob und in welchem Rahmen Einkäufe in die Pensionskasse sinnvoll sind, sollte anhand der Gesundheit der Pensionskasse und deiner finanziellen Situation beurteilt werden. Der maximal mögliche Einkauf steht auf dem Pensionskassenausweis, den du jedes Jahr erhältst. Bei erheblichen Lücken lohnt sich ein gestaffelter Einkauf über mehrere Steuerperioden, um so die Steuerprogression zu brechen. Allerdings sollte dann die zusätzliche Besteuerung beim Bezug des Kapitals aus der Pensionskasse nicht höher ausfallen als die Steuerersparnisse als Folge der Einzahlungen.

5. Fehler: Lücken in der AHV ignorieren

Um eine Vollrente zu erhalten, darfst du keine Beitragslücke in der AHV aufweisen. Das heisst: Frauen müssen vom 21. bis zum 64. Altersjahr (ab 2024 bis 65. Altersjahr) lückenlos AHV-Beiträge bezahlen, die Männer vom 21. bis 65. Altersjahr; selbst dann, wenn sie gerade nicht erwerbstätig sind. Für jedes fehlende Jahr wird die Rente um 2,3 Prozent gekürzt. Eine Lücke kann beispielsweise durch ein mehrjähriges Studium oder einen längeren Auslandsaufenthalt entstehen. Die fehlenden AHV-Beiträge kannst du nachzahlen – allerdings nur innerhalb von fünf Jahren. Um den Überblick über die AHV und allfällige Lücken zu behalten, solltest du dir alle vier bis fünf Jahre einen kostenlosen Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) bestellen. Darin werden alle für die Berechnung der AHV-Rente relevanten Beiträge aufgezeichnet.

6. Fehler: Nur ein 3a-Konto haben

Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern aus der Säule 3a fallen Steuern an. Je höher das darin angesparte Guthaben, desto höher der angewendete Steuersatz (mit Ausnahme einiger Kantone, die eine pauschale Besteuerung anwenden). Um diesen Anstieg zu brechen, solltest du die 3a-Gelder gestaffelt über mehrere Steuerjahre beziehen. Dazu benötigst du aber mehrere 3a-Konten. Es ist nämlich nicht möglich, sich nur Teilbeträge auszahlen zu lassen (ausser beim Vorbezug zur Finanzierung von Wohneigentum). Hast du ein Vermögen von ca. 50’000 Franken angespart, lohnt sich die Eröffnung eines zweiten Kontos. Weitere Konten sind möglich, da es keine gesetzliche Limite gibt. Allerdings schränken einige Kantone den gestaffelten Bezug auf eine bestimmte Anzahl von Konten ein und rechnen weitere Bezüge aus der Gebundenen Vorsorge steuerlich hinzu.

7. Fehler: Immobilienkosten unterschätzen

Besitzt du eine Wohnung oder ein Haus, stellt sich die Frage, ob die Hypothek nach der Pensionierung weiterhin finanzierbar ist – oder ob das Eigentum gegebenenfalls verkauft werden muss. Daher gilt es, frühzeitig die Tragbarkeit sowie die maximale Belehnungshöhe der Immobilie abzuklären. Dabei sollten die regelmässigen Fixkosten (Schuldzinsen, allfällige Amortisationen, Nebenkosten) nicht mehr als ein Drittel des verfügbaren Einkommens ausmachen. Durch eine (Teil-)Amortisation kannst du die Hypothekarschuld dauerhaft senken. Wichtig: Möglichst amortisiert man die Hypothek indirekt, indem man sie am Ende der Laufzeit mit dem 3a-Kapital verrechnet. So bringt man die Schuldzinsen über die ganze Zeit in voller Höhe steuerlich in Abzug. Eine Abzahlung der Hypothek aus Geldern der Säule 3a ist alle fünf Jahre erlaubt.

8. Fehler: Keinen Finanzplan erstellen

Durch die Pensionierung ändert sich deine persönliche Situation – und damit auch deine finanziellen Ziele und Bedürfnisse. Ein individueller Finanzplan kann dabei helfen, eine optimale Grundlage für die Altersvorsorge zu schaffen. Nur wenn du frühzeitig die richtigen Weichen stellst, kannst du das volle Optimierungspotenzial nutzen. Dazu wendest du dich an deine Hausbank, um gemeinsam einen Finanzplan zu erstellen.

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