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Ansicht von hinten einer jüngeren und älteren Frau am Strand

Finanzen

So können Frauen die Altersvorsorge aufbessern

Der Berufsweg verläuft bei Frauen oft anders als bei Männern. Das hat teils erhebliche Folgen für die Altersvorsorge. Vier Fallbeispiele mit Lösungsvorschlägen.

Von
Jörg Marquardt
Datum
Format
Tipp

Fall 1: Verheiratet, zwei Kinder, angestellt (60%)

Alter: 45
Nettoeinkommen: 40’500 Fr. pro Jahr
Ausgaben/Jahr: 36’400 Fr.
Sparbetrag/Jahr: 4100 Fr. pro Jahr
Pensionskasse: ja
Jahreseinkommen nach der Pensionierung: 33’475 Fr (22’050 aus AHV*, 11’425 aus Pensionskasse) *Entspricht 50% der maximalen Ehepaar-Rente
Vermögensbedarf bis Alter 85 (Lücke): 64’393 Fr. (inkl. 1% Teuerung)
Bis 65 angespartes Vermögen: 104’733 Fr. (mit 2,5% Rendite)
Abweichung vom Gesamtbedarf: +40’340 Fr.

Was zu tun ist: Diese Frau kann die erwartete Rentenlücke mit ihrer aktuellen Sparquote schliessen und sogar noch zusätzliches Alterskapital ansparen. Damit lässt sich ihr Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechterhalten. Aber: Ihre finanzielle Situation darf nicht isoliert betrachtet werden. Gegebenenfalls muss sie mit ihrem Vermögen auch allfällige Rentenlücken ihres Mannes schliessen. Daher sollte sie ihr Altersguthaben weiter aufstocken. Sinnvoll wären zum Beispiel Einzahlungen in die Säule 3a. Dabei spart sie Steuern und profitiert von einer guten Verzinsung. Alternativ könnte sie ihr Arbeitspensum erhöhen, um die Sparquote und die erwartete Rente zu verbessern.

Fall 2: Unverheiratet, keine Kinder, angestellt (80%)

Alter: 50
Nettoeinkommen: 64’200 Fr. pro Jahr
Ausgaben/Jahr: 57’800 Fr.
Sparbetrag/Jahr: 6400 Fr.
Pensionskasse: ja
Jahreseinkommen nach der Pensionierung: 42’772 Fr. (23’280 aus AHV, 19’492 aus Pensionskasse)
Vermögensbedarf bis Alter 85 (Lücke): 330’886 Fr. (inkl. 1% Teuerung)
Bis 65 angespartes Vermögen: 114’764 Fr. (mit 2,5% Rendite)
Abweichung vom Gesamtbedarf: -216’122 Fr.

Was zu tun ist: Stand heute muss die Frau mit einer grossen Rentenlücke rechnen. Dies betrifft nicht nur Einnahmen aus der Pensionskasse: Aufgrund ihres Einkommens und ohne zusätzliches Einkommen eines Ehepartners erreicht die Frau auch nicht die maximal mögliche AHV-Rente. Wenn sie so weitermacht, wird sie ihren Lebensstandard im Alter stark einschränken müssen. Deshalb ist es ratsam, zusätzliches Vermögen anzusparen. Der wichtigste Hebel wäre in ihrem Fall ein höheres Arbeitspensum. Dadurch kann sie auch die Sparquote deutlich steigern. Zudem sollte sie jedes Jahr in die Säule 3a einzahlen – nach Möglichkeit den Maximalbetrag, um die Steuervorteile voll auszuschöpfen. Mit einem Einkauf in die Pensionskasse kann sie die Rentenleistungen ebenfalls verbessern und zudem Steuern sparen.

Fall 3: Verheiratet, zwei Kinder, selbständig (60%)

Alter: 47
Nettoeinkommen: 35’600 Fr. pro Jahr
Ausgaben/Jahr: 32’000 Fr.
Sparbetrag/Jahr: 3600 Fr.
Pensionskasse: nein
Jahreseinkommen nach der Pensionierung: 22’050 Fr. aus AHV* *Entspricht 50% der maximalen Ehepaar-Rente
Vermögensbedarf bis Alter 85 (Lücke): 219’089 Fr. (inkl. 1% Teuerung)
Bis 65 angespartes Vermögen: 80’590 Fr. (mit 2,5% Rendite)
Abweichung vom Gesamtbedarf: -138’498 Fr.

Was zu tun ist: Durch den fehlenden Anschluss an eine Pensionskasse fällt eine wichtige Einkommensquelle im Alter weg. Stand heute wäre die Frau auf die finanzielle Unterstützung ihres Mannes angewiesen. Daher sollte sie den Anschluss an eine Pensionskasse prüfen. Als selbständig erwerbstätige Person steht ihr dafür die Pensionskasse des jeweiligen Berufsverbands offen. Gibts keinen passenden Berufsverband, kann sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung anschliessen. Aufgrund der Risiko- und Sparbeiträge in die Pensionskasse dürfte ihre Sparquote abnehmen. Dafür profitiert die Frau aber nicht nur von höheren Rentenleistungen, sondern auch von Risikoabdeckungen, zum Beispiel für den Fall einer Invalidität. Zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation sollte sie auch eine Erhöhung des Arbeitspensums in Betracht ziehen. Sinnvoll sind zudem Einzahlungen in die Säule 3a. Für den Maximalbetrag wird ihre eigene Sparquote jedoch nicht ausreichen.

Fall 4: Geschieden, zwei Kinder, angestellt (70%)

Alter: 42
Nettoeinkommen: 39’500 Fr. pro Jahr + Unterhaltszahlungen für Kinder
Ausgaben/Jahr: 39’500 Fr.
Sparbetrag/Jahr: 0 Fr.
Pensionskasse: ja
Jahreseinkommen nach der Pensionierung: 35’161 Fr. (20’820 aus AHV, 14’341 aus Pensionskasse)
Vermögensbedarf bis Alter 85 (Lücke): 95’528 Fr. (inkl. 1% Teuerung)
Bis 65 angespartes Vermögen: keines
Abweichung vom Gesamtbedarf: -95’528 Fr.

Was zu tun ist: Die Frau lebt in finanziell angespannten Verhältnissen. Um den Handlungsspielraum im Alter zu verbessern, wäre es sinnvoll, ein Altersguthaben anzusparen. Dazu müsste sie ihr Arbeitspensum erhöhen, sofern dies möglich ist. Durch das höhere Pensum würde sich zugleich die AHV-Rente verbessern – derzeit erreicht sie die maximale AHV-Rente nicht. Ist ein Notgroschen für unvorhergesehene Ausgaben vorhanden, könnte sie weitere Ersparnisse anlegen. In ihrer Situation bietet sich ein Fondssparplan an, weil sie bei Bedarf jederzeit Geld daraus entnehmen kann. Diese Flexibilität hätte sie bei Einzahlungen in die Säule 3a nicht. Zudem wäre die Steuerersparnis aufgrund des tiefen Grenzsteuersatzes mit der Säule 3a gering. Ein Einkauf in die Pensionskasse ist nur bei ausreichend hohen Rücklagen sinnvoll, weil die steuerlichen Vorteile ebenfalls gering ausfallen. Ein weiterer Hebel zur Verbesserung der AHV-Rente liegt hier in den sogenannten Erziehungsgutschriften. Das sind Zuschläge, die Eltern zum Erwerbseinkommen hinzu erhalten – für jedes Jahr, in dem ein Kind jünger als 16 ist, sind es 44’100 Franken. Statt einer oft gewählten 50/50-Aufteilung könnte sie sich mit ihrem Ex-Mann darauf verständigen, dass die Erziehungsgutschriften nur ihr zugewiesen werden. Dadurch würde sich ihr durchschnittliches AHV-Einkommen erhöhen – und in der Folge auch die daraus resultierenden AHV-Leistungen.

Die vier Fallbeispiele stammen von Stephanie Bosshard, Finanzplanerin der Migros Bank.

Zur Videoberatung der Migros Bank gelangst du hier.

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