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Richtlinien für mehr Tierwohl

Gemeinsam verantwortlich handeln

Das Wohl der Tiere ist für uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb engagieren wir uns aktiv für ein hohes Tierwohl-Niveau in der Nutztierhaltung. Das Ziel: Die Tiere sollen über ihr ganzes Leben mit Respekt und artgerecht behandelt werden.

Unsere Tierwohl-Policy basiert auf dem international akzeptierten Tierwohl-Konzept «Fünf Massnahmen und Tierschutzziele», einer Weiterentwicklung des Konzepts der «Five Freedoms». Dieses fordert neben guten Haltungsbedingungen, guter Gesundheit, guter Ernährung und artgemässem Verhalten auch positive mentale Erlebnisse für Nutztiere.

Wir verlangen von allen unseren Lieferant*innen von tierischen Produkten, unsere strengen Vorgaben für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nutztieren einzuhalten.     

Ausserdem arbeiten wir eng mit externen Spezialist*innen zusammen, die uns in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Erarbeitung von Richtlinienwerken 
  • Überwachen von Wertschöpfungsketten
  • fachliche Beurteilung der Tierproduktionen
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen
  • unabhängige Kontrollen

Klare Verbote

Unsere Tierwohl-Policy umfasst klare Ausschlusskriterien für sämtliche Produkte tierischen Ursprungs:

  • Kein Klonen
  • Keine Tiere mit Gentechnik (genetic engineering)
  • Keine hormonellen / antibiotischen Leistungsförderer (für Herkunft Schweiz und Europa)
  • Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika (für Herkunft Schweiz und Europa)
  • Keine Einzelhaltung für soziale Tiere
  • Kein Schächten

Zusätzlich verzichten wir grundsätzlich auf:

  • Käfighaltung für Legehennen
  • Kastenstände für Sauen
  • Gehege ohne Rückzugsmöglichkeiten für Kaninchen
  • Permanente Anbindehaltung für Milchkühe (für Herkunft Schweiz)

Micarna: Ein Vorzeigebetrieb in Sachen Tierwohl

Dank eigener Industriebetriebe schaffen wir möglichst kurze und transparente Lieferketten. Dies hat den Vorteil, dass uns bekannt ist, woher die Produkte stammen und wer sie unter welchen Bedingungen produziert hat.

Wir beziehen rund drei Viertel unseres Schweizer Frischfleisches von der Micarna SA, einem Unternehmen der Migros Industrie. Die Micarna gilt mit ihren Tierwohl-Standards als Vorzeigebetrieb in der Schweiz. So werden zum Beispiel folgende Anforderungen konsequent umgesetzt:

  • 1

    Viele Tiere aus zertifizierter Haltung

    Die bei der Micarna geschlachteten Nutztiere stammen zu grossen Teilen aus Labelbetrieben mit höheren Tierwohlstandards, als die Gesetzgebung vorschreibt.

  • 2

    Stressarmer Transport

    Die Transportdauer ist kurz, da die Schlachtbetriebe der Micarna in den Aufzuchtgebieten der Schweizer Nutztiere liegen.

  • 3

    Transport durch ausgewiesenes Fachpersonal

    Die Schlachttiere für die Micarna werden nur von Tierhalter*innen oder ausgebildeten Personen mit Sachkundeausweis transportiert.

  • 4

    Eine möglichst stressfreie Schlachtung

    Schonendes Abladen, optimale Wartedauer in geeignetem Klima und adäquaten Lichtbedingungen, ein schonendes Zuführen der Tiere zur Betäubung sowie eine sichere Betäubung sorgen dafür, dass die Tiere ohne unnötige Belastung geschlachtet werden können.

  • 5

    Unabhängige und unangemeldete Kontrollen des gesamten Schlachtprozesse

    Die Schlachtbetriebe der Micarna werden regelmässig und unangemeldet von externen, akkreditierten Kontrollstellen überprüft. Die Resultate dieser Kontrollen sind öffentlich einsehbar.

Punkt 1: Die aktuellen Labelanteile pro Gattung sind hier einsehbar (Stand 2021)

Zertifizierte Produkte

Produkte mit einem Nachhaltigkeitslabel erfüllen noch höhere Tierwohl-Standards. Je nach Label oder Marke stehen unterschiedliche Tierwohl-Kriterien im Fokus.

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Die Bio-Produkte garantieren eine artgerechte Tierhaltung in Ställen mit genügend Platz, regelmässigem Auslauf ins Freie, natürlichen Zuchtmethoden und feinem Bio-Futter. 

Für Fisch & Meeresfrüchte akzeptieren wir folgende Bio-Richtlinien: Bio Suisse, Naturland, Bioland, Soil Association, Organic Food Federation, Bio Gro, Debio. Zusätzlich werden die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung akzeptiert, jedoch nur aus Herkunft Europa. Der Einsatz von Ethoxyquin, z. B. in der Futtermittelproduktion, ist verboten.

Mehr Informationen:

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Die Mastrinder werden in Gruppen gehalten und haben das ganze Jahr über Auslaufmöglichkeiten – im Sommer sind sie täglich mindestens 8 Stunden auf der Weide. Sie fressen Weidegras im Sommer und mehrheitlich Raufutter wie Heu und betriebseigenes Futter im Winter, zudem wird kein Soja als Futter verwendet.

Mehr Informationen:

 

 

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Die Anforderungen bei IP-Suisse hinsichtlich Tierwohl sind unter anderem:

  • besonders tierfreundliche Stallhaltung und Auslauf im Freien (BTS und/oder RAUS je nach Tiergattung).
  • Fütterung von Kälbern auf Basis von Vollmilch und Heu.

Mehr Informationen:

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  • Alle Masttiere haben Zugang zu einem Aussenklimabereich sowie genügend Scharr- und Ruheraum mit erhöhten Sitzgelegenheiten. Grosse Fenster sorgen für viel Tageslicht und einen natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus. Zudem wird das Stallklima genau gesteuert. Überprüft werden die Auslauf- und Tierschutzvorschriften durch unabhängige Kontrollstellen.

  • Fachspezialist*innen der Micarna und firmeneigene Tierärzt*innen beraten die Geflügelproduzenten unentgeltlich. So können Auffälligkeiten sofort gemeldet und es kann möglichen Ursachen für Krankheiten schnell vorgebeugt werden. Die Folge: Die Tiere bleiben gesund und sie müssen nur selten behandelt werden. 

  • Jeder Betrieb muss eine ausgeglichene Hofdüngerbilanz für Phosphor und Stickstoff vorweisen. So ist sichergestellt, dass die Tierbestände keine industriellen Dimensionen annehmen können. Ausserdem werden maximal 18’000 Masthühner pro Stall gehalten.

Mehr Informationen:

Wir beziehen unser importiertes Pouletfleisch (frisch, tiefgekühlt und Charcuterie) vollumfänglich von Lieferant*innen, die nach Schweizer Tierschutzvorschriften produzieren und entsprechend zertifiziert sind. Dies gilt auch für das gesamte frische Trutenfleisch, die zusätzlich Zugang zu einem Aussenklimabereich haben.

Pferdefleisch bezieht die Migros ausschliesslich aus einer tierwohl-zertifizierten Haltung aus Spanien. Die Mastpferde werden dort in grosszügigen Auslaufhaltungen gemästet und vor Ort geschlachtet.

Seit 2021 führen wir nur noch Hühnereier aus Freilandhaltung im Sortiment. Auch in unseren Pasta-Eigenmarken werden ausschliesslich Eier aus Freilandhaltung verarbeitet. Ab 2022 gehen wir noch einen Schritt weiter: Alle Schweizer Eier werden künftig IP-Suisse oder Bio-zertifiziert sein. Mehr zu unseren Fortschritten bei Eiern.

Zusätzlich zu den Labels stuft die Migros ihre Produkte mit dem M-Check nach definierten Kriterien ein und weist die Bewertungen – z.B. für Tierwohl – transparent auf dem Produkt aus. Mehr zum M-Check.

Strategie & Ziele
85%

unserer tierischen Produkte stammen von GVO-frei gefütterten Tieren.

Schweizer Fleisch, Geflügel, Eier und Milch sind garantiert GVO-frei. Ebenso biologische Produkte aus dem In- und Ausland. In unseren Label-Anforderungen ist die GVO-Freiheit der Futtermittel als Kriterium hinterlegt.

Verzicht auf Gentechnik in Futtermitteln

Seit 2009 legen wir in einer GVO-Richtlinie den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln offen. Damit entsprechen wir dem Wunsch unserer Kundinnen und Kunden, die auf sämtliche GVO-Rückstände in ihren Lebensmitteln verzichten möchten. Hier ein Auszug aus der Richtlinie:

Schweizer Fleisch, Geflügel, Eier und Milch sowie alle Produkte aus dem Ausland, die ein Label wie zum Beispiel Migros Bio tragen, müssen aus Produktion mit GVO-freier Fütterung stammen. Bei Kaninchen-, Truten- und Pouletfleisch aus Ungarn sowie Wurstwaren der Marke Beretta aus Italien ist die GVO-freie Fütterung ebenfalls sichergestellt.

Gemäss der Schweizer Gesetzgebung erlauben wir Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnischen Methoden in einem geschlossenen System hergestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel Vitamine, Enzyme und Geschmacksverstärker. Im Endprodukt sind keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.

Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und garantieren mit unseren Richtlinien und Qualitätskontrollen ein Höchstmass an Sicherheit, um Verunreinigungen mit GVO zu vermeiden. Die SQTS-Labors (Swiss Quality Testing Services) führen stichprobenartig GVO-Analysen bei Risikoprodukten durch.

Wir übernehmen Verantwortung

Das Tierwohl ist fest in unserer Nachhaltigkeitsstrategie verankert:

Mindestens einmal jährlich prüfen wir den Stand unserer Nachhaltigkeitsziele mittels eines gruppenweiten Controllings. Hierzu nutzen alle Unternehmen der Migros-Gruppe eine zentrale Datenbank für Nachhaltigkeitsdaten. Die Ergebnisse werden zusammen mit Handlungsempfehlungen intern an alle Entscheidungsträger kommuniziert, damit die strategischen Ziele optimal gesteuert werden können.

Zudem fliesst der Fortschritt auch in die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) mit ein. Die Micarna publiziert zusätzlich neben der gruppenweiten Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dem Migros Webhub Nachhaltigkeit auch noch einen eigenen Micarna Nachhaltigkeitsbericht.

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Sowohl im Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) als auch in der Micarna kümmern sich Tierwohlspezialist*innen um die fachliche Weiterentwicklung unserer Tierwohl-Anforderungen und arbeiten eng mit unseren externen Partner*innen zusammen. Dazu gehören z.B. Schulungen im verantwortungsvollen Umgang mit Nutztieren entlang der gesamten Lieferkette.

Die Tierwohlexpert*innen bei der Micarna führen beispielsweise gemeinsam mit dem Schweizer Tierschutz STS und dem ABZ Spiez (Ausbildungszentrum für die Schweizer Fleischwirtschaft) regelmässig Schulungen für ihr Personal zum Thema Tiertransport, Umgang mit Schlachttieren bis zur Betäubung sowie Tierschutz und Tierethik durch. Diese Schulungen müssen alle drei Jahre aufgefrischt werden.

Alle Einkäufer*innen im Bereich Produkte tierischen Ursprungs sind verpflichtet, die Anforderungen an das Tierwohl bei sämtlichen Sortimentsentscheidungen miteinzubeziehen. Um dies sicherstellen zu können, arbeiten sie eng mit unseren Tierwohlspezialist*innen zusammen.

Ausserdem arbeiten wir eng mit externen Partner*innen und der Forschung zusammen. Mehr zu den Migros-Kooperationen.

Unsere Tierwohl-Anforderungen im Detail

In der Schweiz sind Tierwohlvorschriften gesetzlich umfassend verankert und bilden die Basis für die Tierproduktion. Die Mehrheit unserer verkauften tierischen Produkte stammt aus der Schweiz. Davon wird ein Grossteil nach Label-Richtlinien produziert, die im Bereich Tierwohl weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen. 

Folgende Gesetze und Verordnungen regeln den Umgang mit Nutztieren auf Bundesebene und gelten für alle tierischen Produkte aus der Schweiz:

Zweck des Tierschutzgesetzes ist, die Würde und das Wohlergehen von Tieren zu schützen. Hier ist allgemein festgelegt, dass jeder, der mit Tieren umgeht, den Bedürfnissen der Tiere in bestmöglicher Weise Rechnung tragen muss sowie im Rahmen des Möglichen für ihr Wohlergehen zu sorgen hat.

Die Tierschutzverordnung regelt den Umgang mit sämtlichen Tieren (Haustieren, Nutztieren, Versuchstieren), ihre Haltung und Nutzung sowie die Eingriffe an ihnen. Zum Beispiel sind verbotene Handlungen detailliert pro Tiergattung geregelt (TSchV, S. 7-10). Weitere abgehandelte Themen sind unter anderem: Transport, Tötung und Schlachtung (inkl. zulässige Betäubungsmethoden je Tiergattung) und Mindestanforderungen für die Haltung und den Transport. Konkret ist zum Beispiel die Betäubungspflicht festgelegt (TSchV, S. 69, Art. 178).

Die Direktzahlungsverordnung definiert die Programme „Besonders tierfreundliche Statthaltungssysteme (BTS)“ und „Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS). Bei der Migros kommen BTS und RAUS beispielsweise bei IP-Suisse-Produkten zum Tragen. Je nach Tiergattung müssen spezifische Anforderungen eingehalten werden.

Im Landwirtschaftsgesetz legt der Bund unter anderem Bestimmungen in der Landwirtschaft fest, die das Tierwohl gewährleisten sollen. Neben diversen anderen Themen ist im LwG (Art. 160/8) seit 1999 festgelegt, dass der Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer in der Tierhaltung verboten ist.

Zweck der Tierarzneimittelverordnung ist, den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln zu gewährleisten, Konsumentinnen und Konsumenten vor unerwünschten Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu schützen sowie die Gesundheit der Tiere zu schützen. In der Verordnung sind die Bestimmungen (inkl. Absetzfristen) beim Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren umfassend geregelt, u. a.: Verschreibung und Abgabe an Nutztiere, Fütterungsarzneimittel, Liste mit verbotenen Stoffen.

Die Verordnung regelt den Tierschutz beim Schlachten und beinhaltet Bestimmungen über den Umgang mit den Tieren in Schlachtanlagen (Ausladen, Unterbringung, Betreuung), die Betäubung (Anforderungen an Betäubungsanlagen, Umgang mit den Tieren vor dem Betäuben, Betäubungsvorgang) und die Entblutung der Tiere. Neu umfasst die VTSchS auch eine Betäubungspflicht für Hummer.

Unabhängige Kontrollen für mehr Tierwohl

Um zu gewährleisten, dass unsere Tierwohl-Anforderungen in der Schweiz auch tatsächlich eingehalten werden, lassen wir regelmässig unabhängige Kontrollen durchführen. Werden bei einer Kontrolle beispielsweise Mängel festgestellt, wird im Anschluss ein verbindlicher Massnahmenplan zur Verbesserung vereinbart. Falls der Lieferant oder die Lieferantin diese Massnahmen wiederholt nicht umsetzt, führt dies zu Sanktionen bzw. zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Damit auch bei importierten Produkten sichergestellt werden kann, dass die Tierwohl-Anforderungen eingehalten werden, haben wir eigens dafür ein Kontroll- und Zertifizierungsprogramm aufgebaut. Die Firma ProCert in Bern zertifiziert jährlich Wertschöpfungsketten bei Geflügel (Masthühner und Truten), Schweinen, Kaninchen und Pferden sowie ein Rinderprogramm betreffend Tierwohl und Rückverfolgbarkeit.

Es findet eine enge Abstimmung mit allen Institutionen statt, die in die Kontrolle der Wertschöpfungskette involviert sind, um die Glaubwürdigkeit zu gewährleisten. So publiziert der Schweizer Tierschutz STS zum Beispiel die Resultate der Schlachthofaudits öffentlich auf seiner Website.

Unsere Kontroll- und Auditsysteme im Überblick:

  • Kontrollstellen: Kantonale Inspektionsstellen (Veterinäramt oder anerkannte unabhängige Kontrollstelle)
  • Kontrollrhythmus: Mehrheitlich jährlich. Es gibt unterschiedliche staatliche Kontrollarten mit geregelten Sanktionsmassnahmen:
    • Reguläre Kontrollen: Mindestens 10% der Kontrollen finden unangemeldet statt
    • Zusätzliche risikobasierte Kontrollen (z.B. bei Mängeln in früheren Kontrollen, einem begründeten Verdacht auf Nichteinhaltung der Vorschriften, wesentlichen Änderungen in einem Betrieb, ausserordentlichen Ereignissen wie Krankheiten oder Seuchen)
  • Grundlagen: Tierschutz-Gesetzgebung. Die zu überprüfenden Kriterien pro Tiergattung sind in den Tierschutz-Kontrollhandbüchern festgelegt. Diese gelten schweizweit und sind öffentlich zugänglich.
  • Staatliche Aus- und Weiterbildungspflicht für Tierhalter, Tiertransporteure, Schlachthofmitarbeiter
  • Zusätzliche Kontrollen und Audits durch die Migros veranlasst:
    • bei der Analyse von Tierarzneimittelrückständen durch die SQTS (Swiss Quality Testing Services) 
    • bei Problemfällen vor Ort durch Migros-Fachpersonen
  • Kontrollstellen: Akkreditierte Kontrollstellen bio.inspecta, ProCert, IMO
  • Kontrollrhythmus: Jährlich, oft unangemeldet
  • Zusätzlich: Regelmässige Transportkontrollen und Schlachthofaudits durch den Schweizer Tierschutz STS
  • Grundlagen: Bio Suisse Richtlinien & Bio-Verordnung. Werden Verstösse gegen die Vorgaben festgestellt, müssen die Betriebe strenge Auflagen umsetzen. Bei Nichteinhaltung wird der Bio-Status aberkannt.
  • Kontrollstellen: Oberkontrolle durch ProCert, Betriebskontrollen durch akkreditierte Kontrollinstitute sowie dem Kontrolldienst des STS (Schweine, Legehennen)
  • Kontrollrhythmus: Jährlich, STS-Kontrollen erfolgen unangemeldet
  • Zusätzlich: Regelmässige Transportkontrollen und Schlachthofaudits durch den Schweizer Tierschutz STS
  • Grundlagen: IP-Suisse Richtlinien. Label-Zertifikate werden nur dann ausgestellt, wenn die Richtlinien voll und ganz erfüllt sind. Klares Sanktionsreglement.
  • Kontrollstellen: q.inspecta und kantonale Inspektionsstellen
  • Transportkontrollen: Regelmässige Kontrollen durch den Schweizer Tierschutz STS
  • Kontrollrhythmus: Je nach Kontrolle; Jährlich. Alle Kontrollen durch q.inspecta sind unangemeldet.
  • Grundlagen: Optigal Kontrollkonzept
  • Kontrollstellen: bio.inspecta und kantonale Inspektionsstellen
  • Transportkontrollen: Regelmässige Kontrollen durch den Schweizer Tierschutz STS
  • Kontrollrhythmus: Jährlich
  • Grundlagen: Bio Suisse Richtlinien
  • Kontrollstellen: Oberaufsicht durch unabhängiges, Schweizer Kontrollinstitut (ProCert) sowie weitere akkreditierte Kontrollstellen (gilt für Migros-Programme Rind, Pferd, Masthühner, Truten, Kaninchen)
  • Kontrollrhythmus: Jährlich
  • Grundlagen: Auditkonzept und Richtlinien Migros
  • Import andere (ausserhalb Migros-Programme): Bewertung durch M-Check in Zusammenarbeit mit unabhängigem Institut (HAFL)

Regelmässige Messungen zur Wirkung der Massnahmen

  • Wirkungsmessungen und Kontrollen finden auf unterschiedlichen Stufen der Produktion statt. Hier einige Beispiele:
  • Medizinische Behandlungen müssen dokumentiert und vom Tierarzt bewilligt werden.
  • Alle Schweinebetriebe müssen zudem Mitglied eines Schweinegesundheitsdienstes sein.
  • Jede Antibiotika-Behandlung muss dem Bund gemeldet werden, es erfolgen betriebsspezifische Auswertungen, die mit Massnahmen für die Betriebe verknüpft werden können.
  • Beim Geflügel werden die Betriebe regelmässig auf Salmonellen untersucht. Die Schweizer Betriebe werden zudem von Tierärzten und geschulten Beratern betreut, dadurch kann die Tiergesundheit und das Tierwohl ständig weiterentwickelt werden.
  • Milch wird regelmässig auf Keim- und Zellzahl sowie auf Hemmstoffe untersucht, vor allem die Zellzahl erlaubt Rückschlüsse auf die Tiergesundheit der Kühe.
  • Die Transporte der Labeltiere zum jeweiligen Schlachthof werden regelmässig unangemeldet vom Schweizer Tierschutz STS kontrolliert und bei Mängeln auch sanktioniert.
  • Bei der Ankunft im Schlachthof werden alle Tiere lebend auf ihren Zustand begutachtet. Bei der obligatorischen Fleischkontrolle werden Merkmale zum Tierwohl erhoben, z.B. die Fussballengesundheit beim Geflügel oder Hautverletzungen beim Rind oder Schwein.
  • Der Schlachtprozess wird von amtlichen Tierärzten streng überwacht, mind. 99% der Tiere müssen korrekt betäubt sein. Die Micarna setzt in ihrem Schweineschlachtbetrieb zudem klassische Musik und Duschen in der Wartephase zur Beruhigung der Tiere ein, der gesamte Schlachtprozess wird mit Video überwacht. Auch für Fische aus Schweizer Aquakulturen und Panzerkrebsen gilt eine Betäubungspflicht, die von den kantonalen Veterinärbehörden kontrolliert wird.

Kennzahlen und Leistungsbericht

Wir prüfen unsere Fortschritte regelmässig. Die aktuellen Kennzahlen 2021 finden sich im PDF-Leistungsbericht.

Unsere Tierwohl-Anforderungen im Detail

Um hohe Tierwohlstandards im gesamten Sortiment zu erreichen, haben wir auf Basis der Schweizer Gesetzgebung und in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten pro Tiergattung Vorgaben zu den fünf Kernthemen Tierhaltung, Tiergesundheit, Fütterung, Lebend-Transport und Schlachtung festgelegt. Bei einem grossen Teil unseres Sortiments sind diese Anforderungen schon vollständig umgesetzt, bei einigen wenigen Produkten sind wir noch im Aufbau.

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