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Die Migros zieht Bilanz
Die Migros-Gruppe geht gestärkt aus ihrer Transformation hervor. Die wichtigsten Zahlen zum Geschäftsjahr 2025.
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Bald werden verheiratete Paare nicht mehr gemeinsam besteuert, sondern separat. Das hat auch Auswirkungen auf die Altersvorsorge.
Heiratsmuffel, aufgepasst: Seit 8. März sind die Tage der «Heiratsstrafe» gezählt. Das Schweizer Stimmvolk hat entschieden, dass verheiratete Paare künftig nicht mehr gemeinsam besteuert werden, sondern jede Person separat. Damit wären sie unverheirateten Paaren steuerlich gleichgestellt. Bisher haben verheiratete Paare unter Umständen mehr Steuern bezahlt.
Jede Ehepartnerin, jeder Ehepartner füllt eine eigene Steuererklärung aus. Das heisst: Einkommen, Vermögen und steuerliche Abzüge gelten pro Person und nicht mehr pro Paar. Dadurch ändert sich auch die steuerliche Progression.
Beispiel: Zwei verheiratete Personen verdienen jeweils 80 000 Franken pro Jahr. Bisher wurde ihr Einkommen steuerlich zusammengerechnet: 160 000 Franken pro Jahr. Mit dem höheren Gesamteinkommen rutscht das Paar automatisch in eine höhere Steuerstufe. Künftig werden sie separat besteuert. Ihre Steuerlast sinkt, weil der Steuersatz für die beiden tieferen Einkommen tiefer ausfällt.
Die Gesetzesänderung gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Staats- und Gemeindesteuern. Die Kantone müssen ihre Steuergesetze entsprechend anpassen und die Individualbesteuerung umsetzen.
Hat ein Paar Kinder, werden die kinderrelevanten Abzüge (Kinderabzug, Versicherungsabzug, Drittbetreuungsabzug) bei der direkten Bundessteuer neu im Verhältnis 50:50 zwischen den Eltern aufgeteilt. Der Kinderabzug steigt von heute 6800 Franken auf 12 000 Franken – das soll Familien entlasten.
Haushalte mit nur einem Einkommen sind im Nachteil, weil der Kinderabzug aufgeteilt werden muss, sprich: Der Partner ohne eigenes Einkommen kann seinen Teil des Abzugs nicht geltend machen.
Spätestens am 1. Januar 2032. Die lange Vorlaufzeit ist nötig, damit Bund und Kantone die technischen und administrativen Anpassungen vornehmen können, etwa in ihren Informatiksystemen. Die Einführung dürfte in einigen Kantonen später als beim Bund erfolgen. In der Übergangszeit könnte es also passieren, dass Paare auf Bundesebene separat besteuert werden, kantonal aber gemeinsam.
Bei der getrennten Besteuerung wird das Einkommen jeder Person einzeln betrachtet und besteuert. Je nachdem, wie die Einkommen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt sind, wirkt sich die steuerliche Progression unterschiedlich aus.
Vorteile ergeben sich für:
Doppelverdiener-Paare mit ähnlich hohen Einkommen – hier fällt die Progression pro Person tiefer aus.
Rentnerpaare, weil bei ihnen die Einkommen wegen der AHV-Renten gleichmässiger auf Mann und Frau verteilt sind als bei jüngeren Paaren.
Unverheiratete Personen ohne Kinder mit einem steuerbaren Einkommen von bis zu rund 100 000 Franken, denn mit der Einführung der Individualbesteuerung wird auch die Steuerprogression etwas angepasst (tendenzielle Entlastung von Einkommen bis 100 000 Franken).
Nachteile ergeben sich für:
Einverdiener-Paare oder Paare mit stark ungleichen Einkommen – das hohe Einkommen des Hauptverdieners fällt voll in die hohe Progression, ohne Kompensation durch den Partner.
Unverheiratete Paare mit Kindern, die ein mittleres oder höheres Einkommen haben – bei zwei Kindern sind unverheiratete Steuerpflichtige ab einem Einkommen von rund 115 000 Franken benachteiligt.
Alleinerziehende oder Geschiedene mit Unterhaltspflichten, die ein mittleres oder hohes Einkommen haben.
Mit der Individualbesteuerung entsteht vor allem in der Vorsorge Handlungsbedarf. Olivier Serex, Leiter Finanzplanung der Migros Bank, rät Paaren, folgende Aspekte in den Blick zu nehmen:
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse: Aktuell profitieren verheiratete Paare beim Einkauf in die Pensionskasse, weil die Steuerersparnis beim zusammengerechneten Einkommen entsprechend höher ausfällt. Unter diesen Umständen kann es sich lohnen, Einkäufe in die PK vorzuziehen.
PK und Rentenbezug: Die Individualbesteuerung beeinflusst, wie Rente und Kapital optimal zwischen Ehepartnern aufgeteilt werden. Zum Beispiel könnte jetzt ein Pensionskasseneinkauf bei dem Partner mit der später tieferen Rente sinnvoll sein.
Einzahlungen in die 3. Säule: Aktuell können die Einzahlungen beider Ehepartner vom gemeinsamen steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Wer diesen Steuervorteil nutzen will, sollte die jährlichen Einzahlungen stärker ausreizen und Nachzahlungen in die 3. Säule prüfen. Nach der Einführung der Individualbesteuerung besteht der Steuervorteil noch immer, er könnte aber geringer ausfallen.
Auszahlungen der Vorsorgegelder: Bei der Auszahlung der Vorsorgegelder erhöht sich der Spielraum in Bezug auf die Staffelung der Gelder, da die Vorsorgekapitalien der Ehepartner bei einer Auszahlung im gleichen Jahr nicht mehr zusammengerechnet werden. Jedoch wird der verheirateten-Tarif abgeschafft, was zu einer Erhöhung der Steuern führen wird.
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