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Techniker bei der Inspektion von Umwälzpumpen für Fußbodenheizungen.

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Warum sollte ich meine alte Öl- oder Gasheizung jetzt ersetzen?

Es gibt mehrere gute Gründe für eine Umrüstung. Worauf du achten solltest und wie du Kosten sparst.

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Marcel Müller
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Der Einbau einer modernen Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien hat mehrere Vorteile:

Erstens lassen sich dadurch die Heizkosten erheblich reduzieren. Im Vergleich zu vielen alten Öl- oder Gasheizungen benötigen neue Heizsysteme deutlich weniger Energie, zum Beispiel Wärmepumpen: Sie nutzen bis zu 80 Prozent der Wärme aus der Umgebung, wodurch sich die Heizkosten um bis 50 Prozent gegenüber einer Ölheizung verringern.

Zweitens trägt eine neue Heizung dazu bei, den Wert der Immobilie zu erhalten – ein Vorteil, falls diese später einmal verkauft werden soll.

Und drittens leistet sie einen Beitrag zum Klimaschutz. So stösst etwa eine Wärmepumpe kein CO₂ aus.


Gesetzliche Vorgaben

Wohneigentümer mit einer Öl- oder Gasheizung sollten die gesetzlichen Vorgaben im Blick behalten: Ab 2030 sind nur noch erneuerbare Heizsysteme zulässig, und ab 2050 dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden.

Bestehende Öl- und Gasheizungen können während ihrer Lebensdauer weiter betrieben werden, ­müssen jedoch ab 2030 bei einem Defekt durch ein erneuerbares System wie eine Wärmepumpe ersetzt werden.

Achtung bei Elektroheizungen: Diese Systeme sind wahre Stromfresser und in einigen Kan­tonen bereits verboten.


Hilfe bei Finanzierung

Die Umrüstung wird von Bund, Kantonen und Gemeinden mit Fördergeldern ­unterstützt, ebenso wie weitere Massnahmen zur energetischen Sanierung, zum ­Beispiel die Aussendämmung der Wände oder die Modernisierung der Fenster. Das hilft, die Kosten zu senken und die ­Investition schneller zu amortisieren.

Auch steuerlich haben energetische ­Sanierungen Vorteile. Allerdings werden die Abzugsmöglichkeiten in den kommenden Jahren eingeschränkt. Grund hierfür ist die Abschaffung des Eigenmietwerts, die Ende September vom Stimmvolk beschlossen wurde.

Konnten Wohneigentümer Sanierungen sowie Unterhaltsar­beiten bisher vom steuerlichen Einkommen abziehen, fällt dieser Vorteil mindestens teilweise weg.


Vom alten Abzug profitieren

Die tatsächliche Abschaffung des Eigenmietwerts erfolgt aber frühestens ab 2028. Wer noch vom alten Abzug bei der direkten Bundessteuer pro­fitieren will, sollte geplante energetische ­S­anierungen bis zum Inkrafttreten des Systemwechsels vorantreiben oder gegebenenfalls vorziehen.

Da mit einer erhöhten Nachfrage im Baugewerbe zu rechnen ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Baumassnahmen.

Wichtig: Aufwendungen für Energie­sparmassnahmen könnten auf Kantons- und Gemeindeebene weiterhin steuerlich abzugsfähig bleiben, dies entscheiden die Kantone und Gemeinden aber individuell.

Marcel Müller ist Kundenberater Migros Bank und Hypothekenexperte

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