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Scheidung und Finanzen: Diese Folgen solltest du im Blick behalten

Mit dem Ende der Ehe ändern sich Einkommen, Ausgaben und rechtliche Verpflichtungen. Dieser Überblick zeigt, worauf du dich finanziell vorbereiten solltest.

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Olivier Serex
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Getty Images
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Solange der Himmel voller Geigen hängt, schieben viele Ehepaare den Gedanken an eine Trennung weit von sich weg. Die nüchterne Realität sieht jedoch anders aus: Zwei von fünf Ehen in der Schweiz werden geschieden.


Sauber getrennte Konten

Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit den finanziellen Folgen einer Scheidung zu befassen. Dadurch ergeben sich Spielräume, um die eigene finanzielle Existenz zu sichern.

Nur wer sich aktiv für die gemeinsamen Finanzen und güterrechtliche Fragen interessiert, behält den Überblick. Sauber getrennte Konten für persönliche Ausgaben und ein gemeinsames Konto für Fixkosten gehören dazu.


Errungenschaft vs. Eigengut

Was bei einer Scheidung mit dem persönlichen Vermögen geschieht, hängt vom Güterstand ab. Am häufigsten ist die Errungenschaftsbeteiligung. Diese gilt automatisch mit der Eheschliessung, sofern die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen haben.

Im Scheidungsfall wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen, die sogenannte Errungenschaft, zu gleichen Teilen aufgeteilt – unabhängig davon, wer wie viel Geld verdient hat.

Davon zu unterscheiden ist das Eigengut: Vermögenswerte, die die Eheleute in die Ehe eingebracht oder später noch durch Erbschaft erworben haben. Das Eigengut bleibt auch im Scheidungsfall vollständig im Eigentum des jeweiligen Ehegatten.


Spielraum bei privater Vorsorge

Von einer Scheidung betroffen sind im Regelfall auch die Vorsorgeersparnisse. Bei der Aufteilung gibt es aber Unterschiede zwischen den Säulen: AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule) gehören zur obligatorischen Vorsorge. Hier gilt immer der gesetzliche Vorsorgeausgleich.

Das heisst: Die während der Ehe angesammelten Ersparnisse müssen zwingend 50:50 gesplittet werden – daran ändert auch ein Ehevertrag nichts.

Dagegen gehört die 3. Säule zur privaten Vorsorge. Diese unterliegt bei einer Scheidung dem Güterrecht. Haben die Eheleute eine Gütertrennung vereinbart, wird das 3a-Guthaben normalerweise nicht aufgeteilt. Der Ehevertrag, der die Voraussetzung für eine Gütertrennung bildet, kann aber auch eine andere Lösung vorsehen.

Wer sein Einkommen und Vermögen auch im Scheidungsfall allein für sich beanspruchen will oder ganz anders aufteilen will, kann dies in einem Ehevertrag regeln.

Tipp: Es ist ratsam, auch während der Ehe eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren. Wer ganz aus dem Erwerbsleben aussteigt, steht nach einer Scheidung oft vor einem schwierigen Wiedereinstieg. Ein eigenes Einkommen – auch in reduziertem Pensum – hilft.

Olivier Serex ist Leiter Finanzplanung der Migros Bank.

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