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Beiträge in Säule 3a nachzahlen
Neu kann man verpasste Beiträge in die 3. Säule nachzahlen und Lücken in der privaten Vorsorge schliessen.
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Wer die eigene Immobilie bewohnt, muss bald keinen Eigenmietwert mehr versteuern. Die wichtigsten Folgen.
Über Jahrzehnte hinweg galt diese Regelung: Wer Wohneigentum selbst nutzt, muss dafür eine fiktive Miete als Einkommen versteuern: den Eigenmietwert. Im Gegenzug dürfen Unterhaltsarbeiten und Schuldzinsen steuerlich abgesetzt werden.
Damit ist bald Schluss: Am 28. September 2025 hat die Schweiz für die Abschaffung des Eigenmietwerts und der Steuerabzüge gestimmt. Auch wenn der Systemwechsel frühestens ab 2028 erfolgt, sollten sich Wohneigentümerinnen und -eigentümer schon heute mit den Folgen befassen.
Drei Themen sind dabei besonders wichtig:
Bisher konnten Unterhaltsarbeiten und Sanierungen vom steuerlichen Einkommen abgezogen werden. Diese Option wird künftig wegfallen. Wer noch von den alten Abzugsmöglichkeiten profitieren will, sollte geplante Instandhaltungen oder energetische Sanierungen bis zum Inkrafttreten des Systemwechsels vorantreiben oder gegebenenfalls vorziehen.
Da mit einer erhöhten Nachfrage im Baugewerbe zu rechnen ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Baumassnahmen.
Wichtig: Die Kantone können bis 2050 weiterhin Abzüge für Sanierungen vorsehen. Dies setzt aber unter anderem voraus, dass die Investitionen dem Energiesparen oder Umweltschutz dienen.
Bei Stockwerkeigentum kann es sich lohnen, die Beiträge in den Erneuerungsfonds vorübergehend zu erhöhen. Denn bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung sind diese Einlagen noch steuerlich absetzbar.
Künftig fällt die Möglichkeit weg, Schuldzinsen steuerlich abzuziehen. Eine Sonderregelung gilt für Personen, die erstmals Wohneigentum erwerben: Sie dürfen während zehn Jahren einen begrenzten Teil der Schuldzinsen weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Eine frühzeitige Rückzahlung oder Reduktion der Hypothek sollte gut überlegt sein. Entscheidend ist, dass man langfristig über ausreichend liquide Mittel verfügt, um finanziell flexibel zu bleiben. Ist zu viel Kapital in der Immobilie gebunden, droht ein Klumpenrisiko im Vermögensmix.
Wer viel Geld in die Rückzahlung der Hypothek steckt, verpasst auch die Chance auf Erträge, die durch Investitionen in Finanzanlagen möglich wären. Daher sollte man sorgfältig prüfen, ob man freie Mittel nicht besser anderweitig investiert.
Um fundierte Entscheidungen zu treffen, ist es entscheidend, die gesamte Finanz- und Vermögenssituation im Blick zu behalten.
Marcel Müller ist Kundenberater der Migros Bank und Hypotheken-Experte.
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