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Erste Schritte beim Geldanlegen
Ob Vermögensaufbau oder Altersvorsorge – wer zum ersten Mal investiert, sollte ein paar Dinge beachten.
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Neu kannst du verpasste Beiträge in die 3. Säule nachzahlen. Das hat mehrere Vorteile.
Mit der Säule 3a können erwerbstätige Personen fürs Alter sparen sowie ihre Steuerlast reduzieren. Am meisten profitieren sie, wenn sie jeweils den jährlichen Maximalbetrag einzahlen. Häufig ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich. Dadurch können Lücken in der privaten Vorsorge entstehen.
Bisher war es nicht möglich, rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen. Jetzt hat der Gesetzgeber nachgebessert: Verpasste oder unvollständige Beiträge dürfen neu nachgezahlt werden – erstmals ab 2026 für das Jahr 2025.
Davon ausgenommen sind Personen, die bereits Guthaben aus der Säule 3a beziehen, was ab dem Alter von 60 Jahren möglich ist. Für Jahre ohne AHV-pflichtigen Lohn können ebenfalls keine nachträglichen Einzahlungen geleistet werden.
Beispiel: Eine Person zahlt 2025 lediglich 3000 Franken in die Säule 3a ein. Erlaubt wären bis zu 7258 Franken (Maximalbetrag für Angestellte im laufenden Jahr). Es entsteht also eine Differenz von 4258 Franken.
Dank der neuen Regelung könnte sie im nächsten Jahr zusätzlich zum regulären 3a-Beitrag bis zu 4258 Franken für das Jahr 2025 nachzahlen – und diesen Betrag von ihrem steuerbaren Einkommen in der Steuererklärung 2026 abziehen.
Würde die Person auch im Jahr 2026 unter dem Maximalbetrag bleiben, dürfte sie 2027 die Fehlbeträge aus den beiden Vorjahren zusammen nachzahlen.
Wichtig: Wer nachzahlen will, muss im Jahr der Nachzahlung bereits den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt haben. Zudem können höchstens zehn Beitragsjahre rückwirkend nachgezahlt werden. Wer also 2025 unvollständig oder gar nicht in die Säule 3a einzahlt, hat bis 2035 Zeit, dies nachzuholen.
Nachzahlungen in die Säule 3a haben mehrere Vorteile: Erstens wächst dadurch das angesparte Kapital, was langfristig zu einer besseren Altersvorsorge führt. Je früher das Geld in die Säule 3a eingezahlt wird, desto länger profitiert es von Zinseszinsen.
Zweitens sorgen Nachzahlungen für Steuerersparnisse, weil die entsprechenden Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Drittens ermöglichen Nachzahlungen mehr Flexibilität bei der Planung: 3a-Sparerinnen und -Sparer entscheiden selbst, wann und wie viel sie nachzahlen – ob in kleinen Schritten über mehrere Jahre oder in grösseren Beträgen, etwa nach dem Erhalt einer Erbschaft oder eines Bonus. Wer ein unregelmässiges Einkommen hat oder erst spät mit dem 3a-Sparen anfängt, kann sein Guthaben nachträglich optimieren.
Tipp: Notieren Sie jeweils Ihre jährlichen Beiträge in die Säule 3a. Das erleichtert später den Überblick über mögliche Nachzahlungen.
Isabelle von der Weid ist Kundenberaterin der Migros Bank und Vorsorge-Expertin.
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