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Vorsorge

Schritt für Schritt in den Ruhestand – so geht es

Du willst nicht bis 65 voll durcharbeiten, aber eine Frühpensionierung kostet zu viel Geld? Dann bietet sich eine gestaffelte Pensionierung an. Eine Checkliste.

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Jörg Marquardt (Text) / Getty Images (Bild)
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So funktioniert es

Das Prinzip der gestaffelten Pensionierung (Teilpensionierung) ist ganz einfach: Du reduzierst schrittweise dein Arbeitspensum und beziehst gleichzeitig einen Teil deines angesparten Altersguthabens aus der 2. Säule – so kompensierst du den tieferen Lohn. Du kannst das Geld als Rente oder als Kapital beziehen. Es sind maximal drei Teilpensionierungs-Schritte erlaubt, wobei der letzte Schritt mit dem Ende der Erwerbstätigkeit zusammenfällt.

Beispiel: Mit Alter 58 reduzierst du dein Pensum von 100 auf 70 Prozent und beziehst 30 Prozent des PK-Guthabens. Drei Jahre später verringerst du das Pensum auf 50 Prozent, verbunden mit der Auszahlung von weiteren 20 Prozent. Mit der ordentlichen Pensionierung beziehst du die restlichen 50 Prozent des Altersguthabens.

Vorteile: Du zahlst weiter – im Umfang des reduzierten Lohns – in die Pensionskasse ein und verbesserst so dein Alterskapital. Zudem bleibst du in der Pensionskasse gegen Tod und Invalidität abgesichert. Als teilerwerbstätige Person leistest du weiter AHV-Beiträge und vermeidest so AHV-Lücken.

Nachteile: Durch die tieferen Beiträge an die Pensionskasse baust du weniger Altersguthaben auf. Zudem ist der Umwandlungssatz, der die Höhe der Rente bestimmt, für den vorbezogenen Teil tiefer.

Ab wann ist es möglich?

Das hängt von deiner Pensionskasse ab. Viele Pensionskassen ermöglichen eine gestaffelte Pensionierung ab dem vollendeten 58. Lebensjahr.

Übrigens: Wenn du nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters Teilzeit weiterarbeiten willst, kannst du die gestaffelte Pensionierung bis Alter 70 verlängern.

Vorbereitung

  • Frage deinen Arbeitgeber, ob er mit einer Teilpensionierung einverstanden ist.

  • Kläre mit deiner Pensionskasse, ab welchem Alter sie eine Teilpensionierung ermöglicht.

  • Verschaffe dir einen Überblick über deine Finanzen: Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden (inkl. Hypothek), Gesundheitsversorgung und Versicherungen. Erstelle einen Budgetplan für die Zeit ab der geplanten Pensumsreduktion.

  • Prüfe, ob du deinen Lebensstandard mit den zu erwartenden Altersleistungen halten kannst.

Kantonale Besonderheiten

Je nachdem, wo du wohnst, fallen die Rahmenbedingungen für die gestaffelte Pensionierung anders aus. Dies liegt an den Vorgaben der kantonalen Steuerbehörden, nach denen sich die jeweiligen Reglemente der Pensionskassen richten:

  • Je nach Kanton musst du dein Pensum und deinen Lohn um mindestens 20 bis 30 Prozent pro Pensionierungsschritt reduzieren – und zwar dauerhaft. Die Höhe der Leistungen aus der Pensionskasse ist an das verringerte Pensum gekoppelt: Arbeitest du 30 Prozent weniger, dann musst du auch 30 Prozent deines PK-Geldes beziehen.

  • Vor der endgültigen Erwerbsaufgabe musst du je nach Kanton mindestens 20 bis 30 Prozent berufstätig sein.

Kapital statt Rente?

Alternativ zu einer monatlichen Rente kannst du dein Altersguthaben aus der Pensionskasse auch als Kapitalleistung beziehen. Allerdings gelten nicht überall die gleichen Rahmenbedingungen:

  • Einige Kantone erlauben maximal zwei Kapitalbezüge aus der Pensionskasse, die anderen Kantone dagegen maximal drei. Die Bezüge müssen gegebenenfalls mindestens zwölf Monate auseinanderliegen.

  • Oft musst du den letzten Teil des Altersguthabens als Rente beziehen.

Vorteile: Beziehst du dein Vorsorgekapital in zwei oder drei Teilen, fallen deine Steuern deutlich tiefer aus, als wenn du dein Altersguthaben aufs Mal beziehst. Denn grössere Kapitalbezüge werden von den meisten Kantonen proportional höher besteuert als kleinere. Beziehst du die Leistungen aus der Pensionskasse dagegen in Rentenform, erhöhst du dein steuerpflichtiges Einkommen lebenslänglich – du zahlst entsprechend mehr Steuern.

Das gilt für die AHV

Normalerweise wird die AHV-Rente erst ausgezahlt, wenn du das ordentliche Rentenalter erreicht hast. Du kannst die Rente um maximal zwei Jahre vorbeziehen.

Nachteile: Der Vorbezug der AHV-Rente geht mit einer lebenslangen Kürzung des Guthabens einher – aktuell 6.8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Zudem musst du weiterhin AHV-Beiträge bezahlen.

Das gilt für die Säule 3a

Das angesparte Kapital in der Säule 3a kannst du frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters beziehen. Wie bei den Leistungen aus der Pensionskasse ist es sinnvoll, das Guthaben gestaffelt zu beziehen, damit du von einer tieferen Steuerlast profitierst. Dazu muss das Guthaben auf mehrere Säule-3a-Konten verteilt sein. Der Grund: Teilauszahlungen von einem 3a-Konto sind nicht möglich.

Tipp: Ab einem angesparten Guthaben von zirka 50’000 Franken solltest du ein weiteres 3a-Konto eröffnen.

Was du frühzeitig tun solltest

  • Schliesse Vorsorgelücken durch Einkäufe in die Pensionskasse.

  • Vermeide Beitragslücken in der AHV, indem du die fehlenden Beiträge rechtzeitig nachzahlst.

  • Spare ein zusätzliches Altersguthaben an und investiere einen Teil davon in Aktien, Obligationen oder andere Wertanlagen.

  • Zahle nach Möglichkeit den jährlichen Höchstbetrag in die Säule 3a ein.

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