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Ein junges Paar kümmert sich um die Finanzen

Finanzen

«Was bringt uns ein Gemeinschaftskonto?»

Wenn Paare zusammenziehen, lohnt sich ein gemeinsames Konto. Dabei gibt es aber ein paar Dinge zu beachten. Unsere Beraterin verrät dir, welche.

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Barbara Leo
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Frage: Mein Partner und ich sind kürzlich zusammengezogen und wollen ein gemeinsames Konto eröffnen. Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?

Antwort: Mit dem Gemeinschaftskonto könnt ihr als Paar gemeinsame Ausgaben und Einnahmen über ein Konto abwickeln. Das ermöglicht einen besseren Überblick über die Finanzen und spart auch noch Zeit. Zum Vergleich: Bei der Nutzung von zwei Einzelkonten müsstet ihr bei jedem Einkauf erst klären, wer die Kosten übernimmt; die andere Person müsste im nächsten Schritt ihren Anteil separat überweisen. Beim Gemeinschaftskonto entfällt dieser Aufwand: Gemeinsame Kosten lassen sich fortan von diesem Konto abbuchen – ganz egal, wer die Zahlung auslöst. Dazu erhalten beide von der Bank mindestens je eine Debitkarte und auf Wunsch je eine Kreditkarte. Als Kontoinhaberin und -inhaber sind beide gleichberechtigt und haben Einsicht in alle laufenden Ausgaben und Einnahmen.

Neben dem Einkauf könnt ihr so zum Beispiel auch bequem die Kosten für Wohnungsmiete, Strom und Hausratsversicherung teilen, indem ihr diese dem gemeinsamen Konto belastet. Dieser Vorteil macht ein Gemeinschaftskonto gerade auch für Wohngemeinschaften attraktiv.

Wenn ihr ein gemeinsames Konto eröffnen wollt, habt ihr bei vielen Banken die Wahl zwischen einem «Und-Konto» und einem «Oder-Konto». Beim «Und-Konto» benötigt man für die meisten Bankgeschäfte eine Einwilligung des anderen Kontoinhabers. Diese Variante bietet einen hohen Schutz vor dem Überziehen und dem Kontomissbrauch. Wegen der mangelnden Flexibilität eignet sie sich aber eher für Vereine als für die WG oder ein Paar. Beim «Oder-Konto» können die beiden Kontoinhaber unabhängig voneinander über das Konto verfügen. Diese Variante wird daher von Paaren bevorzugt. Da beide jederzeit das gesamte Guthaben beziehen können, ist dafür das gegenseitige Vertrauen eine notwendige Voraussetzung.

Tipp: Wir empfehlen Paaren, ihre jeweiligen Einzelkonten weiterzuführen und fixe Beträge mittels Dauerauftrag aufs Gemeinschaftskonto zu überweisen. So erhält man sich beispielsweise die Freiheit, ein Geschenk für die Partnerin oder den Partner zu beschaffen, ohne dass die Kosten ersichtlich werden.

Die Expertin

Barbara Leo ist Kundenberaterin der Migros Bank.

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