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Guthaben in der Pensionskasse: Wie soll ich es beziehen?

Fünf Faktoren entscheiden darüber, wann eine lebenslange Rente sinnvoll ist und wann ein einmaliger Kapitalbezug – oder eine Kombination aus beidem besser passt.

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Jörg Marquardt
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Getty Images
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Das Guthaben in der Pensionskasse ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Wie man es bezieht – ob als Rente, Kapital oder in Kombination – ist eine einmalige, unumkehrbare Entscheidung. Sie sollte gut durchdacht und geplant werden, am besten mit der Unterstützung durch eine professionelle Finanzberatung.

Wer eine Rente bevorzugt, muss nichts unternehmen. Ein Kapitalbezug verlangt dagegen eine Anmeldung von bis zu drei ­Jahren. Versicherte sollten die Anmeldefrist frühzeitig bei ­ihrer Pensionskasse abklären.

Welche Bezugsform am ehesten infrage kommt, hängt von den folgenden Faktoren ab:


1. Verantwortung

Bei der lebenslangen Rente trägt die Pensionskasse die Verantwortung fürs Altersguthaben. Sie verwaltet das Geld, indem sie es anlegt, um eine stabile Rendite zu erzielen. Dabei geht sie nur geringe Risiken ein. Allerdings muss die Pensionskasse dem Rentenbezüger lebenslang die Rente zahlen, auch wenn der einst in der Pensionskasse angesparte Betrag eigentlich aufgebraucht ist.

Beim Kapitalbezug geht die Verantwortung auf die ver­sicherte Person über. Sie muss dafür sorgen, dass das Geld nicht zu früh aufgebraucht wird. Gleichzeitig kann sie es indivi­duell anlegen – mit der Chance auf eine höhere Rendite. Aber: Bei ungünstigen Marktbedingungen besteht ein Verlustrisiko.


2. Flexibilität

Die Rente bietet Planbarkeit und Sicherheit, weil es ein fixes monatliches Einkommen gibt. Dafür hat die versicherte Person keinen Einfluss auf die Anlageentscheide der Pensionskasse.

Der Kapitalbezug ermöglicht finanzielle Flexibilität: Neben Investitionen kann man das Guthaben zum Beispiel auch für die Amortisation einer Hypothek verwenden oder Erbvor­bezüge auszahlen.


3. Familie

Von einer lebenslangen Rente profitieren auch Menschen im gemeinsamen Haushalt. Ehepartner erhalten nach dem Tod in der Regel eine Hinterlassenenrente (oft 60 Prozent der Rente), Kinder in der Regel 20 Prozent der Rente, sofern sie unter 18 Jahren oder in der Ausbildung sind.

Beim Kapitalbezug fällt die automatische Absicherung des Ehepartners weg. Das nichtverbrauchte Kapital fliesst in die Erbmasse und kann anschliessend vererbt werden. Wer keine finanzielle Verpflichtungen hat, kann das Vermögen nach dem Tod zum Beispiel an Geschwister, Freunde oder Organisationen vererben.

Bei der Rente bleibt das restliche Kapital nach dem Tod in der Pensionskasse.


4. Einkommen

Die Höhe der Rente ist fix und bemisst sich danach, wie viel man eingezahlt hat und welchen Umwandlungssatz die Pensionskasse anwendet. Das Einkommen verliert stetig an Wert, weil es keinen automatischen Teuerungsausgleich gibt.

Wer das Guthaben als Kapital bezieht, kann die Höhe des Bezugs individuell festlegen. Im Falle einer Kapitalanlage besteht die Chance auf eine ­Rendite, die über der Inflationsrate liegt.


5. Steuern

Die Rente muss jedes Jahr zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden. Beim Kapitalbezug fällt dagegen eine reduzierte, einmalige Besteuerung an, die getrennt vom übrigen Einkommen erfolgt.

Rein steuerlich betrachtet ist der Kapitalbezug meistens attraktiver. Bei der Entscheidung zwischen Rente und Kapital sollten aber auch die anderen vier Faktoren miteinbezogen werden.


Rechenbeispiel: Kapital vs. Rente

Ehepaar, wohnhaft in Aarau, konfessionslos

Tabelle mit einem Rechenbeispiel, welches den Pensionskassenbezug als Rente oder Kapital vergleicht

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