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Koffer an Baggage-Claim

Flugreisen

Wie viel du verlangen kannst, wenn dein Koffer zu spät ankommt

Du bist in den Ferien gelandet, aber dein Gepäck nicht? Was du dann machen kannst und wie dich die Airline entschädigen muss. 

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Barbara Scherer
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Juli ist Ferienzeit: Dann kommt es an den Schweizer Flughäfen gern zu einem Passagierauflauf. Fluggesellschaften und Bodenpersonal sind dann besonders gefordert. Im Getümmel geht dann auch gern einmal ein Koffer oder eine Tasche verloren. Was du tun musst, wenn dein Gepäck nach dem Flug fehlt und wie viel Geld du zugut hast.

Melde den Verlust beim Baggage Claim

Du bist gelandet, dein Gepäck aber nicht, dann musst du den Verlust umgehend beim Lost and Found des Flughafens melden. Dort musst du einen sogenannten Baggage Claim ausfüllen. Ist der Schalter geschlossen, kannst du das Formular an vielen Orten auch online oder an einem Schalter ausfüllen. Wenn nicht, musst du am nächsten Tag nochmals an den Flughafen. Eingechecktes Gepäck wird in der Regel fünf Tage im Lost and Found aufbewahrt. Danach wird es an die Gepäckvermittlung der jeweiligen Fluggesellschaft überführt.

Informiere die Fluggesellschaft

Als nächstes solltest du möglichst rasch die Airline mit der du geflogen bist über den Gepäckverlust informieren. Bist du mit verschiedenen Fluggesellschaften angereist, solltest du jede einzelne benachrichtigen. Am besten tust du das mit einem eingeschriebenen Brief, denn nicht immer reicht eine E-Mail aus.

Gepäck zu spät, so viel Geld steht dir zu

Kommt dein Gepäck später an als du und du musst deswegen verschiedene Produkte, wie Hygieneprodukte und Unterwäsche, nachkaufen, werden dir die Ausgaben im Regelfall von der Fluggesellschaft erstattet. Dafür musst du aber die Belege aufheben. Bei der Swiss betragen die Richtwerte für Rückerstattungen für die Kundschaft der Economy Class 100 Dollar, für Business  200 und First 300 Dollar.

Koffer wird nachgeliefert

Wird dein Koffer gefunden, liefern die meisten Fluggesellschaften ihn an deine Adresse. Aber es gibt Airlines, die diesen Service nicht anbieten. Dann musst du das Gepäck am Flughafen abholen.

Gepäck weg, das steht dir zu

Taucht dein Koffer nicht mehr auf oder ist beschädigt, muss die Airline bis zu 1288 sogenannte Sonderziehungsrechte bezahlen. Das sind nach aktuellem Kurs etwa 1500 Franken. Aber: Um eine Entschädigung zu erhalten, musst du deine Rechte innerhalb von 21 Tagen geltend machen. Schäden am aufgegebenen Gepäck müssen schriftlich bis maximal sieben Tage nach Empfang gemeldet werden.

Quellen: Swissport, Bundesamt für Zivilluftfahrt und AFP

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