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Vorsorge

Rente beziehen oder als Kapital auszahlen lassen – was ist sinnvoller?

Bei der Pensionierung lassen sich viele Versicherte das Alterskapital aus der Pensionskasse auszahlen. Was dabei zu beachten ist, verrät unser Vorsorge-Experte.

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Gerhard Buri
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Frage: Ich rechne mit einer PK-Rente von monatlich 2000 Franken. Soll ich mein Pensionskassen-Guthaben bei der Pensionierung in Kapitalform beziehen und selbst anlegen, um meine Rente aufzubessern?

Antwort: Das hängt davon ab, wie viel Risiko du eingehen kannst und willst. Beachte: Wenn du eine reguläre Rente beziehst, trägt deine Pensionskasse das Anlagerisiko. Sie haftet dafür, dass die versprochenen Leistungen lebenslänglich erbracht werden. Lässt du dich dagegen von deiner Pensionskasse auszahlen, liegt es allein in deiner Verantwortung, dass das Geld bis ans Lebensende reicht.

Tatsächlich wird der Kapitalbezug immer interessanter. Dies hängt vor allem mit den sinkenden Umwandlungssätzen (UWS) zusammen. Das ist der Prozentsatz, mit dem die Pensionskassen das Altersguthaben in eine Rente umwandeln. Wegen der steigenden Lebenserwartung fällt die Umwandlung immer tiefer aus – und damit auch die Rente.

Bei einem Jahreslohn bis 88’200 Franken kommt ein UWS von 6,8 Prozent zum Tragen. Das heisst: Pro 100’000 Franken angespartes Altersguthaben erhältst du eine jährliche Rente von 6800 Franken. Liegt dein Jahreslohn über 88’200 Franken, wird dieser Teil des Lohns zu einem noch tieferen Satz umgerechnet.

Bedenkt man, dass es keinen automatischen Teuerungsausgleich für die 2. Säule gibt und die Kaufkraft deiner Rente von Jahr zu Jahr sinkt, kann ein Kapitalbezug zusätzlich interessant sein. Aber: Bei der Pensionierung hat Sicherheit oberste Priorität. Du solltest daher nur jenen Teil des Pensionskassenguthabens als Kapital beziehen, den du nicht für den täglichen Bedarf benötigst.

Tipp

Wichtig ist, dass du ein Budget für deinen Finanzbedarf nach der Pensionierung erstellst. Nimm dabei professionelle Hilfe in Anspruch, wenn du unsicher bist. Zudem solltest du rechtzeitig mit der Planung anfangen: Je nach Pensionskasse musst du einen Kapitalbezug bis zu drei Jahre im Voraus anmelden.

Das bezogene Kapital solltest du unbedingt auf verschiedene Anlageklassen (Aktien, Obligationen, etc.) verteilen, um das Verlustrisiko zu minimieren. Lass dich dabei von professionellen Vermögensverwaltern und Fondsmanagern beraten.

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