![Eine junge Frau prüft auf dem Smartphone die Kursentwicklung einer Anlage.](https://images.ctfassets.net/ra41rfif8mpw/3P1usWQMVsllUu79sUn8kQ/08ca95ee3aee70bb3da973f6545e5c1d/einstieg-geld-anlegen-mit-fonds.jpg?fm=webp&fit=fill&r=0&q=75&w=1920)
Migros Bank
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Manche schieben sie auf die lange Bank, die Steuererklärung. Ein Booster für die Motivation sind diese Tipps, wie man beim Ausfüllen sparen kann.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu senken. Die Devise lautet: Ausgaben abziehen und Einkommen verringern. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Kniffe.
Angestellte können Ausgaben, die für die Ausübung des Berufs nötig sind, von der Steuer abziehen. Dazu gehören Kosten für den Arbeitsweg oder für Arbeitskleidung wie Sicherheitsschuhe, nicht aber repräsentative Kleidung wie Anzüge. Auch Weiterbildungskosten sind abzugsfähig. Zudem ist ein Pauschalabzug für Verpflegung am Arbeitsort möglich.
Wer Hypothekarzinsen für Wohneigentum oder Zinsen auf private Schulden zahlt, kann diese in der Steuererklärung angeben. Gleiches gilt für Zinsen auf Konsumkredite, etwa für den Kauf eines Autos.
Erwerbstätige können die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen. Falls möglich, sollte man jeweils den Maximalbetrag für die laufende Steuerperiode einzahlen. So lässt sich der Steuervorteil ganz ausschöpfen. 2024 beträgt der Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskasse 7056 Franken.
Ebenfalls abzugsfähig sind Einkäufe in die Pensionskasse. Der maximal mögliche Einkauf steht auf dem Pensionskassen-Ausweis unter «weitere Informationen». Bei einer erheblichen Vorsorgelücke die Einkäufe über mehrere Steuerperioden verteilen, um jeweils vom grösstmöglichen Steuerabzug zu profitieren. Am besten lässt du den Einkauf vorab von einer Fachperson für Finanzen prüfen.
Neben Prämien für Kranken- und Unfallversicherung lassen sich auch Gesundheitsausgaben abziehen, sofern diese nicht von der Krankenkasse gedeckt sind – etwa Zahnarztbesuche oder eine neue Brille. Achtung: Die meisten Kantone verlangen, dass die Ausgaben mindestens 5 Prozent des Reineinkommens ausmachen – Nettoeinkommen minus Abzüge.
Optimierungspotenzial steckt auch in wiederkehrenden Kosten, die bei der Vermögensverwaltung anfallen. So können Depotgebühren oder Gebühren für Bankkonten, aber auch für ein Tresorfach oder für das Erstellen eines Steuerverzeichnisses abgezogen werden.
Wer Wohneigentum besitzt, profitiert bei Investitionen in Energiesparmassnahmen wie die Installation von Solarpanels oder den Einbau von energieeffizienten Fenstern. Auch Instandhaltungen und Erneuerungen (Küche, Bäder, Böden, Dach) sind abzugsfähig.
Sven Illi ist Kundenberater der Migros Bank.
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