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500 Franken für die Säule 3a – lohnt sich das?
Unsere Expertin erklärt, warum schon regelmässige kleinere Beiträge in die Säule 3a sinnvoll sind.
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Dein Haus wird dir langsam zu gross und du willst es an die nächste Generation übergeben? Doch wie? Welche Möglichkeiten du hast und worauf du besonders achten solltest.
Es gibt drei Möglichkeiten, eine Immobilie zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen: Verkauf, Erbvorbezug und Schenkung.
Bei einem Verkauf könnt ihr eure finanzielle Lage festigen und für später vorsorgen, zum Beispiel für eine altersgerechte Wohn- und Pflegeeinrichtung. Zudem fallen bei einer Übergabe an die Nachkommen die Vermarktungskosten und je nach Kanton auch die Handänderungssteuer weg.
Oft liegt der Familienpreis für die Liegenschaft unter dem aktuellen Marktpreis. Dies dürfte den Kauf des Elternhauses für eure Kinder finanziell interessant machen.
Bei einem Erbvorbezug übergebt ihr das Haus entweder kostenlos oder zu einem Preis unter dem Verkehrswert an die Kinder. Die Differenz zum Verkehrswert gilt dann als Erbvorbezug. Dieser Betrag wird an die Nachlasssumme angerechnet.
Es besteht daher eine Ausgleichspflicht gegenüber den übrigen Geschwistern. Es empfiehlt sich, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
Bei einer Schenkung übergebt ihr die Liegenschaft ohne Gegenleistung. Ein Spezialfall ist die gemischte Schenkung. Dabei tretet ihr das Haus zu einem Preis unter dem Marktwert ab. Wie beim Erbvorbezug besteht bei einer Schenkung (oder der gemischten Schenkung) eine Ausgleichspflicht gegenüber den übrigen Geschwistern.
Zudem kann in wenigen Kantonen eine Schenkungssteuer anfallen, allerdings wird nur die Differenz zwischen dem Verkehrswert des Hauses und dem Kaufpreis besteuert. In den allermeisten Kantonen sind Schenkungen an Kinder steuerfrei.
Eine Schenkung zu Lebzeiten verhindert nicht, dass das Haus im Pflegefall zur Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts herangezogen werden könnte. Und: Nach dem Tod müssen Erbberechtigte aus dem Nachlass alle in den letzten zehn Jahren angefallen Ergänzungsleistungen zurückbezahlen, die über dem Freibetrag von 40 000 Franken liegen.
Vorsicht: Wollt ihr euer Haus ohne Gegenleistung übergeben – sei es durch Erbvorbezug oder Schenkung –, dann solltet ihr über ausreichend finanzielle Mittel für die Altersvorsorge verfügen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ihr euch finanziell stark von den Kindern abhängig macht. Habt ihr vor, weiter in dem Haus wohnen zu bleiben, solltet ihr das Wohnrecht oder die Nutzniessung vertraglich festhalten.
Tipp: Eine Immobilie zu übertragen, ist eine komplexe Angelegenheit. Daher solltet ihr euch unbedingt von einer Fachperson beraten lassen.
Gerhard Buri ist Kundenberater der Migros Bank und Vorsorge-Experte.
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