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Kinder am Bankschalter

Umgang mit Geld

«Ab welchem Alter darf mein Kind ein Konto eröffnen?»

Das Kind möchte sein Sackgeld auf ein eigenes Konto einzahlen. Ab wann das geht und was es dabei zu beachten gilt.

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Barbara Leo
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Getty Images
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Frage: Meine 13-jährige Tochter will ihr Sackgeld auf ein Konto einzahlen. Darf sie schon selbst ein Konto er-öffnen? Was ist dabei zu beachten?

Antwort: Es gibt kein fixes gesetzliches Mindestalter für eine Kontoeröffnung. Entscheidend ist vielmehr, dass minderjährige Personen «urteilsfähig» sind, um mit eigenem Geld umgehen zu können. Die meisten Banken (auch die Migros Bank) gehen von einer Urteilsfähigkeit ab 12 Jahren aus und bieten grundsätzlich eine Kontoeröffnung ab diesem Alter an. Für die Verwaltung des Sackgelds darf deine Tochter dann in eigenem Namen beispielsweise ein Privatkonto eröffnen. Dazu muss sie sich unter anderem online oder in einer Filiale mit einem gültigen Ausweis identifizieren.

Ein entsprechendes Privatkonto läuft auf Guthabenbasis. Deine Tochter kann nur so viel Geld abheben, wie darauf eingezahlt worden ist. Es besteht also keine Verschuldungsgefahr. Zu einem solchen Privatkonto gehört in der Regel auch eine Debitkarte. Damit kann dein Kind am Bancomaten Geld beziehen oder kleinere Einkäufe bargeldlos bezahlen. Zudem lassen sich Transaktionen auch mit der Bezahl-App Twint über das Konto abwickeln. Via Mobile Banking behält deine Tochter stets den Überblick über die Finanzen.

Konten für Kinder und Jugendliche haben in der Regel diverse Vorzüge: Zum einen erhebt die Migros Bank beim Privatkonto Free25 keine Kontoführungsgebühren. Und zum anderen profitieren junge Inhaberinnen und Inhaber von attraktiven Zinsen auf ihren Ersparnissen, beim Privatkonto Free25 sogar noch bis 25 Jahre. Zudem kommen bei diesem Angebot weitere Vorteile wie Einkaufsrabatte und andere Vergünstigungen dazu.

Tipp

Wenn du die finanzielle Selbständigkeit deines Kindes bereits vorbereiten möchtest, kannst du unter eigenem Namen nach der Geburt ein Sparkonto einrichten. Die Verfügungsgewalt geht mit dem 18. Geburtstag automatisch auf dein Kind über.

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