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Steuern optimieren

«Wie spare ich am Jahresende Steuern?»

Wenn du die Steuerlast für dieses Jahr drücken willst, solltest du diese Last-Minute-Tipps von unserem Experten beherzigen.

Von
Daniel Discianni
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Frage: Das Jahr geht bald zu Ende. Was kann ich jetzt noch tun, um für 2023 die Steuern zu optimieren?

Antwort: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie du deine Steuerlast bis Jahresende noch reduzieren kannst. Einer der wichtigsten Hebel bietet sich im Bereich Vorsorge: Bist du erwerbstätig, kannst du die Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen. Es empfiehlt sich, jeweils den Maximalbetrag für die laufende Steuerperiode einzuzahlen, um den Steuervorteil ganz auszuschöpfen. 2023 beträgt der Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse 7056 Franken. Am besten zahlst du diesen Betrag, gegebenenfalls eben weniger, bis Mitte Dezember auf dein 3a-Konto ein. Bei der Migros Bank etwa ist eine solche Überweisung online noch bis und mit 28. Dezember möglich.

Ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind Einkäufe in die Pensionskasse. Wie viel du dabei einzahlen darfst, hängt von der Höhe deiner Vorsorgelücke ab. Den maximal möglichen Einkauf findest du im Pensionskassenausweis, den du jedes Jahr erhältst. Bei erheblichen Lücken solltest du Einkäufe über mehrere Steuerperioden verteilen, um so jeweils vom grösstmöglichen Steuerabzug zu profitieren. Lass den Einkauf vorab durch einen Finanzspezialisten prüfen.

Stehst du kurz vor der Pensionierung? Beziehe Vorsorgegelder der Säule 3a, der Pensionskasse oder von Freizügigkeitsguthaben in diesem Fall gestaffelt über die laufende und die nächsten Steuerperioden. So kannst du die Steuerlast reduzieren.

Neben Spenden an gemeinnützige Organisationen kannst du auch Gesundheitskosten in deiner Steuererklärung in Abzug bringen. Dies gilt aber nur bei Kosten, die nicht von deiner Krankenkasse getragen werden. Zudem sehen die meisten Kantone hier einen Mindestbetrag von fünf Prozent des Reineinkommens – Nettoeinkommen minus Abzüge – vor. Falls dir bereits höhere Kosten entstanden sind, kann sich zum Beispiel die Anschaffung einer neuen Brille vor dem Jahreswechsel steuerlich lohnen.

Besitzt du Wohneigentum, gibt es Optimierungspotenzial bei den Unterhaltskosten: Vergleiche die effektiv angefallenen Kosten mit der Unterhaltspauschale des Eigenmietwerts. Den höheren Betrag kannst du dann in Abzug bringen.

Der Experte

Daniel Discianni ist Kundenberater der Migros Bank und Steuerexperte.

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