
Migros Bank
In die 3. Säule investieren
Welche Anlageform für die private Altersvorsorge mit der Säule 3a passt, hängt von mehreren Faktoren ab.
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Migros Bank
Im Ruhestand das aufgebaute Vermögen nutzen: Was wir tun können, um unseren Lebensstandard möglichst lange zu sichern.
Als Erstes alle Vermögenswerte auflisten (Kontoguthaben, Wertpapiere, Wohneigentum, Guthaben in der Pensionskasse sowie in der Säule 3a, Lebensversicherungen usw.). Ebenfalls notieren: alle Schulden wie Hypotheken oder Kredite.
Nun die Einnahmen nach der Pensionierung berechnen. Die voraussichtliche Rente aus der AHV (1. Säule) kann mittels einer Rentenvorausberechnung ermittelt werden. Die Pensionskassenrente (2. Säule) per Pensionierungsalter steht im Vorsorgeausweis. Weitere Einnahmen könnten sich zum Beispiel aus Kapital- oder Mieterträgen ergeben.
Ein Budget für die Lebenshaltungskosten im Alter erstellen: Wohnen, Essen, Hobbys, Gesundheit. Dabei die steigenden Gesundheits- und Pflegekosten sowie Ausgaben für Reisen bedenken.
Ein Vergleich der Einnahmen mit den geplanten Ausgaben zeigt allfällige Lücken auf. Faustregel: Man benötigt 80 Prozent des letzten Lohns, um den Lebensstandard zu halten. 1. und 2. Säule decken oft nur zwei Drittel, der Rest sollte durch Guthaben aus der 3. Säule und Vermögen finanziert werden. Ansonsten sollte man schon vor der Pensionierung unnötige Ausgaben und Schulden reduzieren.
Tipp: Eine professionelle Finanzplanung – etwa bei der Migros Bank – liefert einen detaillierten Überblick über die finanzielle Situation bis zur Pensionierung und danach und zeigt allfälliges Optimierungspotenzial auf.
Unregelmässige oder zu tiefe Beiträge in die AHV führen zu Beitragslücken – und damit zu einer lebenslangen Kürzung der Rente. Darum vor der Pensionierung bei der AHV alle paar Jahre einen Kontoauszug bestellen, um allfällige Lücken früh zu erkennen. Lücken, die in den vergangenen fünf Jahren entstanden sind, können nachbezahlt werden.
Auch Frühpensionierte sind AHV-beitragspflichtig – bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von 65 Jahren. Die Höhe der AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge richtet sich nach dem Vermögen und dem mit dem Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommen. Der Minimalbetrag beträgt 530 Franken derzeit, maximal 26’500 Franken pro Person und Jahr. Wer die Beiträge nicht zahlt, riskiert eine Kürzung der AHV-Rente.
Allfällige Lücken in der Pensionskasse lassen sich auch nach 60 noch stopfen. Deshalb das angesparte Altersguthaben in der Pensionskasse regelmässig überprüfen. Wie hoch freiwillige Einzahlungen sein dürfen, hängt von der Grösse der Lücke ab. Ob und in welchem Rahmen Einkäufe sinnvoll sind, sollte anhand der individuellen Situation analysiert werden.
Zu beachten: In den ersten drei Jahren nach Einkäufen dürfen keine Kapitalbezüge getätigt werden.
Mit der näher rückenden Pensionierung verkürzt sich der Anlagehorizont von Guthaben in 3a-Fonds. Je höher der Aktienanteil ist, umso grösser ist das Risiko, dass der Fonds zum Zeitpunkt der Auszahlung tiefer bewertet ist als beim Kauf. Deshalb den Aktienanteil senken.
Auch mit 60+ lohnt es sich, in die Säule 3a einzuzahlen: Die Beiträge lassen sich direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Voraussetzung ist ein steuerpflichtiges AHV-Einkommen. Der volle Steuervorteil wird durch die Einzahlung des jährlichen Maximalbetrags erreicht (2025: 7258 Franken für Personen, die einer Pensionskasse angehören; Personen ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 36’288 Franken).
Die Risiken von Wertschriftenanlagen minimieren: weniger Aktien im Portfolio halten, dafür mehr festverzinsliche Anleihen. Mit dem Alter bleibt weniger Zeit, Kursschwankungen auszugleichen. Für Aktien sollte der Anlagehorizont zehn Jahre betragen. Für Anleihen kann er kürzer ausfallen.
Ab 60 Jahren ist es sinnvoll, stärker defensiv anzulegen. Neben breit diversifizierten Fonds (Strategiefonds) bieten sich Dividendenaktien an, das sind Aktien von Unternehmen, die regelmässig einen Teil ihres Gewinns in Form von Dividenden an die Aktionäre ausschütten. Historisch betrachtet, schwanken Dividendenaktien oft weniger stark als der Gesamtmarkt.
Wer über Wohneigentum verfügt, sollte die Tragbarkeit der Liegenschaft im Alter überprüfen lassen. Zur Senkung der monatlichen finanziellen Belastung nach der Pensionierung könnte eine teilweise Amortisation sinnvoll sein. Zwar können Hypothekarzinsen steuerlich abgezogen werden, aber dieser Vorteil nimmt mit dem Alter oft ab, da das Einkommen im Ruhestand niedriger ist und somit auch die Steuerprogression sinkt.
Falls die Tragbarkeit im Alter nicht gewährleistet ist, sollte ein Verkauf von Wohneigentum oder der Umzug in eine kleinere Immobilie geprüft werden. Dadurch werden nicht nur die monatlichen Kosten gesenkt, sondern das setzt auch Kapital frei.
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