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Die grössten Energiefallen beim Wohnen
In Gebäuden wird viel Energie verbraucht. Wir zeigen, wo du Energie sparen kannst, selbst wenn du zur Miete wohnst.
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Eine Auszeit vom Job ist gefragt wie nie – kann aber Lücken in die Altersvorsorge reissen. Mit den folgenden Tipps bist du auf der sicheren Seite.
Eine solche berufliche Auszeit, auch bekannt als Sabbatical, kann Lücken in deiner Altersvorsorge verursachen. Je länger die Auszeit dauert, umso grösser sind die möglichen Auswirkungen. Dagegen solltest du frühzeitig Vorkehrungen treffen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Da dein Arbeitgeber während der Auszeit keinen Lohn bezahlt, leistet er auch keine Sozialversicherungsbeiträge für dich.
Bist du nur drei Monate fort, ist dies kein Problem: Die AHV-Beitragspflicht gilt als erfüllt, wenn du in einem Kalenderjahr mindestens neun Monate gearbeitet (mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent) und ein Mindesteinkommen von 4851 Franken brutto verdient hast.
Bist du länger als drei Monate fort, musst du den relevanten AHV-Beitrag selbst bezahlen – sonst droht eine Beitragslücke. Achtung: Fehlt dir ein Beitragsjahr, wird deine Rente um circa 2,3 Prozent gekürzt.
Melde dich deshalb bei der AHV-Ausgleichskasse in deinem Wohnkanton als nicht erwerbstätige Person an und kläre allfällige Fehlbeträge ab. So stellst du sicher, dass du genug in die AHV einzahlst.
Eine Vorsorgelücke kann auch in deiner Pensionskasse entstehen. Denn ohne Lohn landen dort auch keine Beiträge.
Wie gross diese Lücke ausfällt, hängt von der Dauer deiner beruflichen Auszeit, deinem Lohn sowie von deinem Alter ab. Denn mit steigendem Alter steigen auch die Mindestbeträge an die Pensionskasse.
Setze dich vor der Auszeit mit deiner Pensionskasse in Verbindung und erkundige dich, ob du ersatzweise freiwillige Sparbeiträge einbezahlen darfst. Falls nicht, kannst du die fehlenden Beiträge durch einen Einkauf in die Pensionskasse nachzahlen.
Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als ein Kalenderjahr, kannst du weiterhin Beiträge an die Säule 3a leisten.
Hast du aber ein volles Kalenderjahr (und länger) kein AHV-pflichtiges Einkommen, sind Einzahlungen nicht möglich. Schon bestehende Konten werden jedoch weitergeführt.
Tipp: Steuerlich macht es Sinn, einen längeren unbezahlten Urlaub über den Jahreswechsel auf zwei Kalenderjahre zu legen. Dadurch stellt man sicher, dass die Beiträge an die AHV und in die Säule 3a fortgeführt werden. Zudem verringert sich die Steuerprogression während zweier Jahre.
Isabelle von der Weid ist Vorsorgeexpertin bei der Migros Bank.
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