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Eltern spielen mit einem Kind vor dem Einfamilienhaus

Säule-3a-Geld vererben

Wer erbt eigentlich mein Säule-3a-Geld?

Was passiert mit dem Geld, das du in der dritten Säule angespart hast, falls du vor der Pensionierung stirbst?

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Gerhard Buri
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Tipp

Ich habe Guthaben in der Säule 3a angespart. Wer erbt, falls ich vor dem Bezug sterbe?

Das kommt primär auf deinen Zivilstand an. Grundsätzlich gilt: Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft, fliesst dein Vorsorgevermögen zuerst an die Ehepartnerin beziehungsweise an den eingetragenen Partner. Dies schreibt die sogenannte Begünstigungs­ordnung vor. Sie regelt im Todesfall, wer von deinen ­Angehörigen Anspruch auf das 3a-Guthaben hat – und in welcher ­Reihenfolge.

Wer an zweiter Stelle steht

Auf der zweiten Stufe der Begünstigten stehen die folgenden vier Personengruppen: deine direkten Nachkommen; die Person, die für den Unterhalt allfälliger gemein­samer Kinder sorgt; die Person, mit der du in den fünf Jahren vor deinem Tod in einer ununterbrochenen Lebensgemeinschaft ­gelebt hast sowie Personen, die du zu Lebzeiten in erheblichem Umfang finanziell unterstützt hast.

Auf der dritten Stufe folgen deine ­Eltern, deine Geschwister und dann deine übrigen Erbinnen und Erben.

Was du frei wählen kannst

Wichtig: Die gesetzliche Reihenfolge ­innerhalb der Stufen 1 und 2 musst du ­einhalten. Ab der zweiten Stufe kannst du jedoch die Höhe der Beträge frei wählen und in der dritten Stufe zusätzlich die ­Reihenfolge der Begünstigten.

Ein Beispiel: Wenn du seit mindestens fünf Jahren in einem Konkubinat lebst, darfst du deine Partnerin oder deinen ­Partner als begünstigte Person einsetzen. Hast du noch erwachsene Kinder aus erster Ehe, kannst du das Vorsorgeguthaben zwischen diesen und deiner Part­nerin oder deinem Partner nach freiem Ermessen ­aufteilen. Es wäre etwa zulässig, deiner Part­nerin das ­gesamte ­Guthaben zukommen zu lassen – sofern deine Kinder mindestens 50 Prozent vom gesamten Nachlassver­mögen erhalten, einschliesslich Vorsorgeguthaben.

Bitte schriftlich

Willst du für die Vererbung deiner 3a-Gelder bestimmte Vorgaben machen, musst du diese deiner Vorsorgestiftung schriftlich mitteilen. Die Vorgaben kannst du übrigens jederzeit wieder anpassen.

Tipp: Die genauen Bestimmungen beim ­Vererben von Vorsorgevermögen können je nach Vorsorgestiftung variieren. Daher solltest du dich bei der Planung der Nachlassregelung beraten lassen.

Gerhard Buri ist Kundenberater bei der Migros Bank und Vorsorge-Experte.

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