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Espresso und Quittung mit Trinkgeld auf einem Tisch

Fettnäpfchen vermeiden

Trinkgeld geben – das musst du wissen

Bist du mit dem Service zufrieden, solltest du dich erkenntlich zeigen. Aber nicht überall gelten die gleichen Regeln. 14 Tipps für den Alltag.

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Jörg Marquardt
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Faustregel

Du bist in der Schweiz nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Es ist offiziell im Service inbegriffen. Trotzdem gehört ein Trinkgeld zum guten Ton, vor allem dann, wenn du mit dem Service zufrieden bist. Üblich sind rund 10 Prozent der Rechnung. Bei höheren Beträgen von ab 150 Franken kann der Trinkgeldanteil tiefer sein.

Aufrunden – aber wie?

Am besten stockst du auf einen runden Betrag auf. Beispiel: Dein Zmorge kostet 21.10 Franken. Ein Trinkgeld von 10 Prozent ergibt 2.11 Franken. In diesem Fall kannst du auf 23 oder 24 Franken aufrunden.

Bitte nicht zu knausrig

Bei niedrigen Rechnungsbeträgen ist es üblich, auf den nächsten Franken aufzurunden. Aber bitte nicht zu knauserig. Ein Fünfräppler wird leicht als unanständig oder gar als Kritik interpretiert. Dann lieber ganz aufs Trinkgeld verzichten.

Wenn du mit Bargeld zahlst

Zahlst du bar, kannst du dir das Wechselgeld herausgeben lassen und dann einen runden Betrag auf den Teller mit der Rechnung zurücklegen. In kleineren Cafés oder bei Dienstleistern wie Coiffeuren gibt es oft ein extra «Kässeli» fürs Trinkgeld.

Wenn du die Karte zückst

In fast allen Restaurants, Bars und Geschäften kannst du heute mit Debitkarte, Kreditkarte oder Smartphone zahlen. Am Bezahlgerät wirst du immer öfter gebeten, selbst ein Trinkgeld einzutippen – entweder als freien Betrag oder als Prozentsatz, zum Beispiel 5 oder 10 Prozent. Hier gelten die gleichen Regeln wie unter Faustregeln beschrieben. Schlägt dir das Gerät einen festen Prozentsatz vor, darfst du diesen gerne nach deinem Gusto ändern.

Im Restaurant oder Café

Hier ist das Trinkgeld fast schon eine Selbstverständlichkeit. Gibst du keines, wird dies schnell als Zeichen der Unzufriedenheit oder des Geizes gedeutet. Bei einem Rechnungsbetrag von mehreren hundert Franken darf es auch weniger als 10 Prozent Trinkgeld sein. Im Café gilt bei niedrigen Beträgen: Runde auf den nächsten Franken auf und lege noch einen Franken dazu.

An der Bar

Vermeide Trinkgelder zu jedem einzelnen Getränk. Es ist besser, du gibst bei der letzten Bestellung oder gleich bei der ersten etwas. Lässt du dir nur eine Flasche Bier bringen, ist Trinkgeld nicht nötig – allenfalls rundest du auf den nächsten Franken auf. Wird dir ein Cocktail zubereitet, kannst du dich an die 10-Prozent-Regel halten.

Im Taxi

Bei Fahrdienstleistungen wird in der Regel aufgerundet. Wenn du mit der Fahrt oder dem Fahrer besonders zufrieden bist, kannst du ein paar Franken dazulegen.

Essenskurier

1 bis 2 Franken Trinkgeld für die Pizzabotin oder den Velokurier ist angemessen. Bestellst du nicht nur eine Pizza, sondern gleich den Znacht für mehrere Leute, dann kannst du auch 10 Prozent draufschlagen.

Heimlieferung

Du lässt dir den kompletten Wocheneinkauf oder die Verpflegung für eine grössere Party nach Hause liefern? Mit einem Fünfliber oder einem 10er-Nötli zeigst du dich gegenüber den Lieferanten angemessen erkenntlich. Schleppen sie dir ein neues Möbelstück in den 5. Stock, darf es ruhig ein bisschen mehr sein.

Im Hotel

Bringt dir ein Page das Gepäck aufs Zimmer, bist du mit 2 Franken pro Gepäckstück auf der sicheren Seite. Für den Zimmerservice sind 3 bis 5 Franken pro Tag üblich (bei kürzeren Aufenthalten). Am besten legst du das Geld am Abreisetag auf den Nachttisch. Bleibst du länger, kannst du 2 Prozent des Rechnungsbetrags in ein Couvert stecken und an der Réception abgeben.

Beim Coiffeur und anderen Dienstleistern

Hier ist das Trinkgeld weniger selbstverständlich. Wenn du mit der Dienstleistung sehr zufrieden bist, kannst du einen «Dankeschön-Batzen» geben oder du rundest auf den nächsten Franken auf und legst noch zwei, drei Franken dazu.

Handwerker im Haus

Auch hier ist Trinkgeld kein Muss. Du könntest der Elektrikerin oder dem Maurer aber einen Kaffee oder Ähnliches anbieten. Bei grösseren Arbeiten darf es auch ein Znüni oder ein Zvieri sein.

Zügelhelfer

Zügelmänner und -frauen leisten Schwerstarbeit. Pro Halbtag und Person ist ein Trinkgeld zwischen 5 und 10 Franken angemessen.

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