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Organisation & Struktur

Der Migros-Genossenschafts-Bund ist ein Genossenschaftsverband im Sinne von Art. 921ff. OR. Dieser, die angeschlossenen regionalen Genossenschaften, die ihnen gehörenden Unternehmen und die Stiftungen bilden die Migros-Gemeinschaft, kurz: die Migros.

Rechtsform & Aufgabe

Der MGB koordiniert die Aktivitäten der Migros, legt ihre Strategie fest und vertritt die Migros-Gemeinschaft nach aussen. Als Dienstleister der Migros obliegt ihm unter anderem die Bedarfsdeckung der regionalen Genossenschaften durch den gemeinsamen Einkauf und die Produktion sowie die Gründung oder Übernahme von Beteiligungen und Tochtergesellschaften aller Art.

Die Organe des MGB sind die Delegiertenversammlung, die Verwaltung, die Generaldirektion sowie die Revisionsstelle.

Genossenschaftskapital – Verteilung & Haftung

CHF 15 Mio.

beträgt das Genossenschaftskapital des MGB

Das Genossenschaftskapital des MGB beträgt CHF 15 Mio. (Finanzbericht Migros-Gruppe, Konsolidierungskreis, S.101). Die Anteilscheine mit einem Nennwert von CHF 1'000 werden zu 4% verzinst und sind nicht übertragbar. Sie sind unter den regionalen Genossenschaften wie folgt verteilt (in % des Genossenschaftskapitals):

Regionale Genossenschaften Anteil
Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) 32.3%
Genossenschaft Migros Aare (GMAA) 19.8%
Genossenschaft Migros Ostschweiz (GMOS) 11.4%
Genossenschaft Migros Basel (GMBS) 10.0%
Genossenschaft Migros Genf (GMGE) 7.2%
Genossenschaft Migros Waadt (GMVD) 4.8%
Genossenschaft Migros Luzern (GMLU) 4.6%
Genossenschaft Migros Neuenburg-Freiburg (GMNE-FR) 4.4%
Genossenschaft Migros Tessin (GMTI) 3.8%
Genossenschaft Migros Wallis (GMVS) 1.7%

Gemäss Statuten wurden die Anteilscheine, die keine Beteiligungsscheine darstellen, gemessen am Jahresdetailverkaufsumsatz übernommen. Die Anzahl der von den Genossenschaften übernommenen Anteilscheine basiert auf den Verhältnissen von 1957. Da danach keine Notwendigkeit mehr bestand, zur Finanzierung des MGB neue Anteilscheine zu emittieren, und da die Stimmrechte unabhängig von der Verteilung der Anteilscheine ausgeübt werden, hat die Verwaltung auf eine Anpassung verzichtet und die ursprüngliche Verteilung aus dem Jahre 1957 beibehalten.

Für die Verbindlichkeiten des MGB haftet ausschliesslich sein Vermögen.

Statuten & Reglemente

Die Organisation des MGB ist in den Gesellschaftsstatuten (Fassung vom 7. November 2020) und im Wesentlichen im aktualisierten Organisationsreglement Delegiertenversammlung (Fassung vom 9. April 2016) sowie im Organisationsreglement der Verwaltung (Fassung vom 7. November 2020) festgehalten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem MGB und den regionalen Genossenschaften sind in zehn (identischen) Verträgen zwischen dem MGB und den Genossenschaften (Fassung vom Juni 1984 mit Änderungen) festgehalten.

Genossenschaften

A B G L N-F O T W W Z

Organigramm

organigramm-gruppenstruktur-2023